Heuer wird die europäische „Blue Card“ eingeführt. Nach dem Vorbild der Greencard sollen hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten leichter eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis in der EU erhalten. Die Regierung muss die entsprechende Richtlinie bis zum 19. Juni 2011 in österreichisches Recht umgesetzt haben. Die Blue Card kann das nationale Zuwanderungsrecht zwar nicht wirklich aushebeln, eröffnet aber die Chance, die bestehenden restriktiven Regelungen zu lockern. Dazu zählt zum Beispiel die Senkung der Mindestverdienstgrenzen in Höhe von 66.000 Euro pro Jahr für den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis oder der Wegfall der Vorrangprüfung.
Beim internationalen Wettbewerb um die "klugen Köpfe" ist die EU wenig erfolgreich: Während 55% aller gut ausgebildeten Migrantinnen und Migranten in die USA einwandern, würden sich nur 5% von ihnen für die EU entscheiden. Dieses Missverhältnis gelte es zu beheben, meint die Europäische Kommission. Aus diesem Grund hatte sie 2007 einen Gesetzesvorschlag eingebracht, der hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen den Zugang zu den europäischen Arbeitsmärkten erleichtern sollte. Der Vorschlag wurde nach diversen Änderungen im Mai 2009 vom Rat verabschiedet.
Ende Oktober 2008 trafen die EU-Staaten nach monatelangen Debatten eine Grundsatzeinigung, dass ab frühestens 2011 Fachkräfte aus Drittstaaten mit einer Blue Card nach Europa kommen können sollen. Mit der Blue Card will die Europäische Union nach Vorbild der Green Card der USA hochqualifizierte Arbeitskräfte anwerben und so den (angeblichen) Fachkräftemangel lindern. Nationale Zuzugs-Regeln sollen jedoch weiterhin Vorrang behalten.
Voraussetzungen: Arbeitsvertrag und deutlich höheres Gehalt als das Durchschnittseinkommen
Die Blue Card ist nach der blauen Farbe der Europaflagge benannt. Sie soll Drittstaatlern mit Hochschulabschluss oder mindestens fünfjähriger Berufserfahrung den europäischen Arbeitsmarkt öffnen. Ein Facharbeiter aus der Ukraine, China oder Bangladesch muss dafür einen Arbeitsvertrag oder eine feste Arbeitszusage in einem EU-Staat nachweisen und ein Gehalt, das mindestens 1,5 mal so hoch ist wie das Durchschnittsgehalt des jeweiligen Landes.
Zweifel an Wirksamkeit der "Blue Card"
Fachkräfte erhalten mit der Blue Card automatisch ein zweijähriges Aufenthalts- und Arbeitsrecht in einem EU-Staat. Nach dieser Zeit sind eine Verlängerung und ein Umzug in einen anderen Mitgliedsstaat möglich. Auch der Familiennachzug wird erleichtert. Allerdings ermöglicht die Blue Card nicht automatisch die Arbeitssuche in der gesamten EU. Eine nationale Arbeitsmarktprüfung soll weiterhin notwendig sein.
Da die Europäische Kommission sich nicht mit dem Vorschlag durchsetzen konnte, eine europäische Zuwanderungsquote vorzusehen, und die Mitgliedstaaten weiter über die Aufnahme entscheiden können, gibt es Zweifel an der tatsächlichen Wirksamkeit der "Blue Card"-Regelung.
Öffnung 2011
Insbesondere die tschechische Regierung wehrte sich gegen eine rasche Öffnung des Arbeitsmarkts. Sie setzte durch, dass die EU frühestens im Mai 2011 die Grenzen entsprechend für hochqualifizierte Bürger aus Drittländern öffnen dürfte. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen sämtliche Beschränkungen für den Zuzug von ArbeitnehmerInnen aus den der EU im Mai 2004 beigetretenen zehn mittel- und osteuropäischen Staaten in die 15 "alten" Mitgliedsländer weggefallen sein.
Nach der Konsultation durch das Europäische Parlament im November 2008 und der offiziellen Annahme durch den Rat im Mai 2009 haben die EU-Migliedsstaaten nun zwei Jahre zur Umsetzung der Richtlinie Zeit. Einzige Ausnahme bilden Irland, Großbritannien und Dänemark, die von ihrem Opt Out zur Anwendung der Richtlinie Gebrauch gemacht haben.
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