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Arbeitnehmern in Großbritannien stehen 28 Urlaubstage zu. Polen liegt mit 26 Tagen knapp dahinter, gefolgt von Österreich, Schweden und Norwegen mit 25 Tagen. In Spanien und Portugal sind 22 Urlaubstage pro Jahr vorgeschrieben. Zusammen mit Deutschland bilden Belgien, Irland, Italien, Lettland, die Niederlande, die Schweiz, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Zypern das Schlusslicht in Europa.
Freilich sind zum gesetzlichen Urlaubsanspruch auch kollektivvertragliche Regelungen zu berücksichtigen. Nach Tarifvertragsregeln haben die Deutschen beispielsweise meist ebenfalls 30 Tage Urlaubsanspruch. Auch fällt auf, dass das wirtschaftlich prosperierende Finnland sich 30 Tage gesetzlichen Urlaub und 10 Feiertage leisten kann. Also liegt Wirtschaftsentwicklung wohl nicht "nur" an den Lon(neben)kosten. Japan wiederum begnügt sich mit 20 Tagen urlaubsanspruch, liegt jedoch mit 16 bezahlten Feiertagen in diesem Ranking an der Spitze.
Im weltweiten Vergleich haben Arbeitnehmer in Finnland, Brasilien und Frankreich mit 30 Tagen Urlaub im Jahr den größten gesetzlich festgelegten Anspruch. Beschäftigte in China und Kanada gehören mit zehn Urlaubstagen zu den Arbeitnehmern mit dem weltweit niedrigsten Anspruch.
Die USA ist das einzige der untersuchten Länder, in dem es keinen gesetzlich festgelegten Mindestanspruch gibt. In der Praxis ist es allerdings üblich, dass Angestellte jährlich 15 Tage frei nehmen können.
In vielen Ländern hängt die Anzahl der Urlaubstage von der Beschäftigungsdauer ab. Wer in China beispielsweise mehr als ein, aber weniger als zehn Jahre im Unternehmen beschäftigt ist, hat gesetzlich nur Anspruch auf fünf Urlaubstage im Jahr. Erst nach zehn Jahren stehen den Angestellten zehn Tage Urlaub zu. In Ungarn hingegen ist das Alter des Arbeitnehmers entscheidend: Mindestens 20 und maximal 30 Urlaubstage erhalten Mitarbeiter, die älter als 45 Jahre alt sind.
Mehr:
Worldwide Benefit & Employment Guidelines (WBEG)
Gesetzlicher Urlaubsanspruch: ein weltweiter Sozial-Vergleich
E-Commerce-Leitfaden
Der Verkauf von Waren und Dienstleistungen über das Internet stellt eine zunehmend wichtiger werdende Einnahmequelle für Unternehmen dar. Wurden beispielsweise im Jahr 2006 bereits 438 Milliarden Euro im deutschen E-Commerce umgesetzt, so wird für das Jahr 2010 sogar mit 781 Milliarden Euro gerechnet. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass Unternehmen häufig mit massiven Problemen zu kämpfen haben.
Mehr (Download, Infos, Links, etc.) dazu auf der EMSER CHRONIK: E-Commerce-Leitfaden
Online - Gestenkoffer: Körpersprache per Video online erklärt

Körpersprache ist ein Spiegel unseres Inneren. Die richtige Interpretation von Körpersignalen ist daher ein wichtiger Schritt in der Kommunikation. Allerdings wird auch nichts so mißverstanden wie Gesten.
Wirkungsforschung. Mit 55 Prozent liegt die Körpersprache weit vorn bei den Faktoren, die unsere Wirkung bestimmen. Während die Stimme immerhin noch mit 38 Prozent zu Buche schlägt, liegt der sachliche Informationsgehalt bei gerade mal 7 Prozent. Zurück gehen diese Zahlen auf die 1972 von dem Psychologen Albert Mehrabian durchgeführte Studie „Silent Messages“. Andere Studien errechnen gar einen Wirkanteil der Körpersprache von 69 Prozent. Wie auch immer der exakte Wert lauten mag: Der Anteil der Körpersprache an unserer Wirkung ist nicht hoch genug einzuschätzen.
Daher hat die absatzwirtschaft mit dem Experten für Körpersprache, Jan Sentürk, die Reihe "Gestenkoffer" aufgelegt, in der alle zwei Wochen eine neue Geste per Video erklärt wird.
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Körpersprache zum Mitnehmen
PC: Hardwarepreise stark gesunken!

Wie das deutsche Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der am 31. Juli in Leipzig beginnenden Games Convention Online mitteilt, lagen die Importpreise für Notebooks im Juni 2009 um 66,6 Prozent unter dem Niveau des Jahres 2005. Die Importpreise für Desktop-PCs gingen in diesem Zeitraum um 61,7 Prozent zurück. Auch bei elektronischen Bauelementen und Speichermedien waren in den vergangenen Jahren sinkende Importpreise zu verzeichnen: Die Preise für Prozessoren sanken seit 2005 um 64,8 Prozent, die Preise für Festplatten um 70,0 Prozent. Arbeitsspeicher (RAM) verbilligten sich im Betrachtungszeitraum um 82,6 Prozent. Der Trend stark sinkender Preise für Computer-Hardware war auch für private Verbraucher spürbar. Die Verbraucherpreise für Notebooks lagen im Juni 2009 um 60,6 Prozent, die Verbraucherpreise für Desktop-PCs um 58,1 Prozent unter den Preisen von 2005.
Die steigende technische Qualität beziehungsweise Leistungsfähigkeit von Computer-Hardware wird bei der Messung von Preisveränderungen in der amtlichen Statistik berücksichtigt. Für die Preisbeobachtung werden repräsentative Produkte ausgewählt, deren Preise Monat für Monat weiterverfolgt werden. Verliert ein Produkt an Marktbedeutung, so wird es durch ein neues Produkt ersetzt. Um in solchen Fällen einen echten Preisvergleich zu ermöglichen, wird der Geldwert des Qualitätsunterschieds ermittelt und bei der Indexberechnung berücksichtigt.
Mit der Weiterentwicklung von Computer-Hardware geht in der Regel eine steigende Leistungsfähigkeit dieser Produkte einher. Während beispielsweise im Jahr 2005 noch sehr viele Notebooks einen Arbeitsspeicher von 512 Megabyte aufwiesen, lag die Durchschnittsgröße in der ersten Jahreshälfte 2009 bei 2048 Megabyte und damit vier Mal so hoch. Auch die durchschnittliche Speicherkapazität der Notebookfestplatten hat sich in den letzten vier Jahren in etwa vervierfacht und stieg von etwa 60 Gigabyte im Jahr 2005 auf aktuell etwa 250 Gigabyte. Weiter gestiegen ist zudem die Grafikleistung von Notebooks. Dies liegt einerseits an der Entwicklung immer leistungsfähigerer Grafikkarten und andererseits an der steigenden Kapazität der verwendeten Grafikspeicher. So stieg der Grafikspeicher bei Notebooks von etwa 128 Megabyte im Jahr 2005 auf aktuell etwa 512 Megabyte.
Bei Desktop PCs war in diesem Zeitraum eine ähnliche technische Weiterentwicklung zu beobachten. Die durchschnittliche Speicherkapazität der Festplatten stieg von 80 Gigabyte auf 350 Gigabyte, während die durchschnittliche Kapazität der Arbeitsspeicher von 512 Megabyte auf 2048 Megabyte zunahm. Der Grafikspeicher stieg von etwa 128 bis 256 Megabyte im Jahr 2005 auf etwa 512 bis 1024 Megabyte in der ersten Jahreshälfte 2009.
Mehr:
Destatis - Statistisches Bundesamt
EU: Neue Frequenzen für neue und schnellere Funk-Breitbanddieste

Die 27 EU-Mitgliedstaaten haben heute modernisierten Vorschriften für die Nutzung von Frequenzen grünes Licht gegeben. Die Frequenzen sind mit der digitalisierung des Fernsehens nutzbar geworden.
Die ursprüngliche Regel reserviert einen Teil des 900-MHz-Bands für GSM-Netzzugangssysteme (Global System for Mobile) wie beispielsweise Mobiltelefone. Die neugefasste Richtlinie erlaubt nun die Nutzung des 900-MHz-Bands auch für die Bereitstellung schnellerer europaweiter Dienste wie mobiles Internet. Klassische GSM-Dienste werden weiter laufen. Mit der Reform werden Einsparungen der Branche von bis zu 1,6 Milliarden Euro erwartet.
Die neue Flexibilität wird einen stärkeren Wettbewerb auf dem europäischen Telekommunikationsmarkt fördern und zu einer schnelleren und größeren Verbreitung drahtloser Breitbanddienste beitragen, die als eine der Triebfedern des Wirtschaftsaufschwungs gelten. Die Kommission hatte die Überarbeitung der GSM-Richtlinie parallel zur Reform des für die Telekommunikation geltenden EU-Rechtsrahmens vorgeschlagen. Die neugefasste GSM-Richtlinie ist die erste von mehreren wichtigen Richtlinien im Telekommunikationssektor, über die verhandelt wurde.
Der Kommissionsvorschlag sah vor, die bislang nur der Mobiltelefonie zugewiesenen Funkfrequenzen auch für andere, hochmoderne Technologien zu öffnen, und zwar zunächst für Breitband-Mobilfunkdienste der 3. Generation (3G) und für UMTS (Universal Mobile Telecommunications System). Die neuen Vorschriften erleichtern auch die Anpassung von Frequenzzuweisungen im 900-MHz-Band, so dass demnächst selbst Hochgeschwindigkeits-Breitbandtechnologien der 4. Generation eingeführt werden können. Die geänderte Richtlinie soll voraussichtlich im Oktober in Kraft treten.
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Reforming the current telecom rules
BUCHER Hohenems: Verlagsprogramm Herbst 2009 online
Der renommierte Bucher-Verlag aus Hohenems hat ein umfangreiches Verlagsprogramm unter dem Titel "Visio 7" mit einem tollen Neuerscheinungspaket aufgelegt. Es überwiegen bei erster Durchsicht die aufwändig produzierten Kunstbücher, derentwegen der Verlag weit über die Grenzen Vorarlbergs bereits bekannt geworden ist und vielerorts als der neue Maßstab gilt. Ebenso findet man Literatur und Sachbücher, Kinderbücher, Ratgeber und jede Menge Vorarlbergensien.
Ein Unternehmen, das nicht nur uns Hohenemser stolz macht.
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BUCHER Hohenems: Verlagsprogramm Herbst 2009 online
Vorarlberger Wohnbautätigkeit eklatant eingebrochen

Im 1. Quartal 2009 wurden in neuen Wohnbauten Vorarlbergs gerade mal 353 Wohnungen neu zum Bau zugelassen. Im gesamten Berichtsjahr 2008 waren dies schon nur mehr 1.522 Wohnungen, nach 2656 im Jahr 2007, im Jahr davor etwa 2961 sowie 2005 grob 2.433 Wohnungen. Die mit neuen Gebäuden zum Bau bewilligten Bruttogeschoßflächen belaufen sich für das 1. Quartal 2009 auf rund 60.000 Quadratmeter, im Berichtsjahr 2008 etwas mehr als 330.000, 2007 über eine halbe Million, im Jahr zuvor gar 576.000. nach 2005 mit 466.000 Quadratmeter.
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Vorarlberg: Wohnbautätigkeit eklatant eingebrochen
EU-Kommission entdeckt Mikrokredite

Die Europäische Kommission hat heute ein neues Mikrofinanzierungsinstrument vorgeschlagen, mit dem Kleinunternehmern und Arbeitlosen, die ihr eigenes kleines Unternehmen gründen wollen, Kleinstkredite zur Verfügung gestellt werden sollen. Das Instrument wird zunächst über Mittel in Höhe von 100 Mio. EUR verfügen, die im Rahmen einer gemeinsamen Initiative mit internationalen Finanzeinrichtungen, vor allem der EIB‑Gruppe (Europäische Investitionsbank), mehr als 500 Mio. EUR mobilisieren könnten.
Der aktuelle Konjunkturrückgang setzte ein, als die Finanzkrise zu ernsten Liquiditätsengpässen führte: Banken stellten die Kreditvergabe untereinander sowie an Menschen ein, die diese Kredite benötigten, um ihren Geschäftstätigkeiten nachzugehen oder Arbeitsplätze zu schaffen. Das neue Mikrofinanzierungsinstrument zielt darauf ab, den Zugang zu Krediten für Menschen zu vereinfachen, die angesichts des eingeschränkten Kreditangebots bei der Mittelbeschaffung für eine Unternehmensgründung möglicherweise auf Probleme stoßen.
Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verloren haben oder zu verlieren drohen und die ihr eigenes Unternehmen gründen möchten, haben somit einen besseren Zugang zu Geldmitteln und profitieren von zusätzlichen Hilfsmaßnahmen, wie Mentoring, Aus‑ und Weiterbildung, Coaching. Benachteiligte Menschen, wie junge Menschen, die ihr eigenes Kleinunternehmen gründen oder erweitern möchten, werden ebenfalls von Bürgschaften und Hilfe bei der Erarbeitung des Unternehmensplans profitieren können.
Mit einem ursprünglichen Etat von 100 Mio. EUR sollen 500 Mio. EUR an Krediten in Zusammenarbeit mit internationalen Finanzeinrichtungen, wie der EIB-Gruppe, mobilisiert werden. Damit könnten über einen Zeitraum von bis zu acht Jahren etwa 45 000 Kredite vergeben werden. Die Inanspruchnahme dieser Kredite wird zudem dadurch erleichtert, dass aus dem Europäischen Sozialfonds Zinsvergünstigungen gewährt werden können.
Bei Kleinstkrediten in der EU geht es um Beträge bis 25.000 EUR. Sie sind auf Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten (also 91 % aller europäischen Unternehmen) sowie auf Arbeitslose oder Nichterwerbstätige zugeschnitten, die den Sprung in die Selbständigkeit wagen wollen, aber keinen Zugang zu den klassischen Bankleistungen haben. Bei 99 % der Unternehmensgründungen in Europa handelt es sich um Kleinst- oder Kleinunternehmen; hinter einem Drittel dieser Gründungen stehen Arbeitslose.
Den Vorschlag der Kommission werden die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens im Ministerrat (Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit) und im Europäischen Parlament erörtern. Die Kommission geht davon aus, dass die neue „Mikrofinanzierungsfazilität Progress“ im Jahr 2010 zum Einsatz kommen wird.
Mehr:
€100 million EU micro-finance facility to help unemployed start small businesses
Handyverbot in der Schule: HI-Tech nur zum Schwindeln?

Die gemeinnützige Organisation "Common Sense Media" in San Francisco (USA) engagiert sich dafür, die Auswirkungen der Medien auf Kinder und Familien zu hinterfragen und hatte eine Befragung in Auftrag gegeben, die untersuchen sollte, inwiefern die digitalen Medien zum Mogeln in der Schule benutzt werden. An der Untersuchung nahmen 1013 US-amerikanische Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sowie 1002 Eltern, die über 30 Jahre alt waren, teil. Von den Studienteilnehmern hatten 846 Teenager ein Mobiltelefon in ihrem Besitz und unter den teilnehmenden Eltern befanden sich 839 Elternteile, deren Kind ebenfalls ein Mobiltelefon besaßen. Die Untersuchung ergab: 35 Prozent der Jugendlichen, die ein Mobiltelefon besaßen, gaben zu, mindestens schon einmal damit gemogelt zu haben. 65 Prozent der Befragten sagten zudem, sie wüssten, dass Mitschüler bereits mit dem Mobiltelefon geschummelt hätten.
Eltern wollen oft nicht wahrhaben, dass auch das eigene Kind in der Schule mogelt: 79 Prozent aller Eltern sind der Meinung, dass Jugendliche an der Schule ihres Kindes Papiere aus dem Internet herunterladen und als ihre eigenen ausgeben würden, doch nur 7 Prozent der Eltern gaben zu, dass ihr eigenes Kind dies jemals getan hatte. Die Befragung aller Kinder- und Jugendlichen, die ein Mobiltelefon besaßen, ergab außerdem, dass die Jugendlichen in einer durchschnittlichen Woche 440 Textnachrichten versandten, davon alleine 110 Mitteilungen während des Unterrichts. Andererseits gingen nur 23 Prozent der Eltern von denjenigen Kindern, die ein Mobiltelefon besaßen, wirklich davon aus, dass das Handy auch während der Schulzeit benutzt wurde.
Das sagt die Studie:
83% der Kinder haben Handy 53% hatten bereits eines vor dem 12. Lebensjahr
35% admitted to using their cell phones to cheat
52% schwindelten damit schon einmal unter Einbeziehung des Interents
38% kopierten Texte aus dem Internet als ihr eigene Arbeit
65% der Schüler nutzen das Handy auch während der schulzeit während das aber nur 23% der Eltern von ihren Kindern annehmen
69% der Schulen haben irgendeine art von Handyverbot, aber mehr als die Hälfte der Kids ignorieren dieses.
Mehr:
Hi-Tech Cheating: Cell Phones and Cheating in Schools, pdf., 9 S., 190 KB, 17.6.2009
Hi-Tech cheating: What Every Parents Needs to Know
Unterrichtspaket "Das Handy sicher und verantwortungsvoll nutzen"
Wie kann ich das Handy im Unterricht verwenden?
10 Gründe gegen ein Handy-Verbot an der Schule
Telekommunikation: EU stellt Deutschland wegen Umgehung der EU-Transparenzregeln an den Pranger
Die EU-Kommission hat heute ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil die deutsche Regulierungsbehörde – die Bundesnetzagentur – vor der Festsetzung geänderter Mobilfunk-Zustellungsentgelte nicht die Kommission und die anderen nationalen Regulierungsbehörden konsultiert hat.
Nach EU-Telekommunikationsrecht sind die nationalen Regulierungsbehörden verpflichtet, der Kommission und den Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten die Entwürfe geplanter Maßnahmen, die sich auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten auswirken können, und deren Begründung mitzuteilen. Die nationalen Regulierungsbehörden und die Kommission können dann zu den vorgeschlagenen Maßnahmen Stellung nehmen.
Im Mai 2009 veröffentlichte die Kommission eine Empfehlung zur Regulierung der Anrufzustellungsentgelte in der EU, in der sie den Telekom-Regulierern der EU klare Leitlinien in Bezug auf die Festsetzung der Zustellungsentgelte anhand kostenorientierter Berechnungsmethoden vorgibt.
Anrufzustellungsentgelte sind Vorleistungsentgelte, die von den Netzbetreibern für die Weiterleitung der Anrufe von einem Netz in ein anderes Netz berechnet werden. Entgegen ihrer Verpflichtung aus dem EU-Telekommunikationsrecht traf die Bundesnetzagentur ihre Entscheidungen über Mobilfunk-Zustellungsentgelte am 31. März 2009 und somit bevor die Kommission oder andere nationale Regulierungsbehörden überhaupt Gelegenheit hatten, sich zur Höhe dieser Entgelte zu äußern.
Dieser Mangel an Transparenz ist ein bislang einmaliger Fall bei der Anwendung des EU-Telekommunikationsrechts in den 27 EU-Mitgliedstaaten. Ohne vorherige Konsultation der anderen Regulierer steigt die Gefahr, dass es zu einer unterschiedlichen Regulierung der Zustellungsentgelte in den Mitgliedstaaten und damit zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem EU-Binnenmarkt der Telekommunikation kommt. Schon heute unterscheiden sich diese Entgelte und die Methoden zu ihrer Festsetzung in der EU ganz erheblich, weshalb die Kommission auf eine bessere Koordinierung drängt.
Mehr:
Infringement procedures