Vorarlberg: Mietzuschuss - Wohnbeihilfe - Wohnungszuschuss

Die allgemeine Wohnbeihilfe ist eine Förderung, welche von jedem österreichischen Bundesland gewährt wird. Die Regelungen sind jedoch unterschiedlich. Förderungswürdig sind alle österreichischen Staatsbürger oder Personen, die nach dem Recht der Europäischen Union gleichzustellen sind. Anderen Personen kann ein Wohnungszuschuss gewährt werden.

Wer bekommt Wohnbeihilfe? Wie wird die Wohnbeihilfe berechnet? Wo erhalten Sie Antragsformulare? Dabei sind mehrer Faktoren entscheidend:

Berücksichtigt werden die Höhe des Einkommens, die Höhe der Miete bzw. der monatlichen Wohnungsrückzahlungen, die Größe der Familie und die Größe der Wohnung. Es gibt aber Haken und Ösen, die eine bessere oder schlechtere Wohnbeihilfe bewirken können. Daher ist es notwendig sich die detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen, der Berechnung und der Beziehung der Wohnbeihilfe vorgängig zu informieren. Die Erledigung geht ebenfalls rascher wenn man sich vorher informiert und die Unterlagen vollständig und schlüssig sind. Sie könn(t)en anhand der im Web angeführten Richtlinien und Tabellen auch konkret überprüfen, ob Sie Anspruch auf Wohnbeihilfe haben!

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