Die Gewerbeordnung 1994 kennt Tätigkeiten, für die der Unternehmer einen Befähigungsnachweis erbringen muss (reglementierte Gewerbe) und solche, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist (freie Gewerbe).
Die „Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe“ enthält eine umfangreiche Aufzählung von Gewerben, für die kein Befähigungsnachweis erforderlich ist. Die Darstellung erfolgt unvorgreiflich allfälliger Entscheidungen der im Instanzenweg zuständigen Behörden. Das Dokument erhebt zudem nicht den Anspruch, alle überhaupt denkbaren freien Gewerbe anzuführen. Dem Ideenreichtum der Unternehmerinnen und Unternehmer wird daher durch diese Liste keine Grenze gesetzt, indem für neue Tätigkeiten, die in bisherigen Gewerbewortlauten keine Deckung finden, neue Wortlaute zu bilden sind.
Eine Gewerbeanmeldung ist jedoch in jedem Fall bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Standortes zu erstatten.
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- Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe - Stand: 01. März 2013
- Google Search: Zwischen Ausbeutung und Gewerbefreiheit: Österreichs Liste der freien Gewerbe
- 30. 4.13 [Letzte Aktualisierung 30.4.13] Das #Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.