Interreg IV - Alpenrhein - Bodensee - Hochrhein. Förderung beantragen!

Im September 2007 erteilte die Europäische Kommission die Genehmigung für das Interreg IV-Programm "Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein". Das Programm zielt auf eine nachhaltige wirtschaftliche Weiterentwicklung der Region und den Aus- und Aufbau von Netzwerken in den verschiedensten Bereichen ab. Damit erhält die Zusammenarbeit rund um den Bodensee einen neuen Schub. Ein wichtiger Schritt zum gemeinsamen Europa.
1. Oktober! Die nächste Sitzung des Lenkungsausschusses findet im Fürstentum Liechtenstein am 13./14.11.2008 statt. In dieser Sitzung können Projektanträge beraten werden, die bis zum 01.10.2008 beim Gemeinsamen Technischen Sekretariat eingegangen sind. Projektskizzen können Berücksichtigung finden, sofern diese bis zum 15.10.2008 eingegangen sind. In dieser Sitzung können Projektanträge beraten werden, die bis zum 01.10.2008 beim Gemeinsamen Technischen Sekretariat eingegangen sind. Projektskizzen können Berücksichtigung finden, sofern diese bis zum 15.10.2008 eingegangen sind.
Mit den Fördermitteln gilt es, den gemeinsamen Wirtschaftsraum weiter zu entwickeln und Erwerbsmöglichkeiten zu sichern. Zugleich soll eine leistungsfähige Infrastruktur im Gesamtraum ausgebaut und weiterentwickelt werden. Weitere Ziele sind die Erhaltung des attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraumes sowie eine verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit unter anderem im sozialen und kulturellen Bereich.

Interreg IV - Alpenrhein - Bodensee - Hochrhein

Im Rahmen des Ziels der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit 2007 - 2013 stellt die Europäische Kommission dem Interreg IV-Programm "Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein" bis 2013 rund 23,8 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung.

Thematisch konzentriert sich die Förderung auf zwei Schwerpunkte mit jeweils eigenen Aktionsfeldern.

Der erste Schwerpunkt "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Innovation" sieht Projekte vor in den Aktionsfeldern

* Förderung von Innovation und Wissenstransfer (Aktionsfeld 1.1),
* Förderung von Netzwerken und Kooperationen (Aktionsfeld 1.2),
* Förderung des Humankapitals und der Mobilität (Aktionsfeld 1.3).

Der zweite Schwerpunkt "Standortqualität und Ressourcenschutz" untergliedert sich in die Aktionsfelder

* Förderung der Standortattraktivität (Aktionsfeld 2.1),
* Erhalt und Verbesserung der Infrastruktur (Aktionsfeld 2.2),
* Erhalt der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes sowie Schutz vor Naturgefahren (Aktionsfeld 2.3).

Grenzübergreifende Projekte, an denen ein Partner aus dem Gebiet der Europäischen Union mit eigenen finanziellen Mitteln beteiligt ist, können bis zu 60 Prozent aus dem EFRE kofinanziert werden.

Um eine Projektförderung können sich sowohl private natürliche oder juristische Personen als auch öffentliche Träger sowie sonstige Einrichtungen bewerben.

Die Projektpartner haben sich aus ihren Reihen auf einen Projektkoordinator zu einigen, der das Projekt nach innen und außen vertritt. Seine Aufgabe wird es sein, Berichte und Rechnungen seiner Partner zu sammeln und die Einhaltung des Fördervertrages nach innen und außen zu vertreten.

Die Programmabwicklung erfolgt durch ein Gemeinsames Sekretariat der Programmpartner, das beim Regierungspräsidium in Tübingen eingerichtet wurde. Zugleich wurden in der Schweiz (Kanton St. Gallen), Vorarlberg (Amt der Vorarlberger Landesregierung), in Bayern (Regierung von Schwaben) sowie im Fürstentum Liechtenstein (Regierungskanzlei) nationale Netzwerkstellen als erste Anlaufmöglichkeiten für Projektinteressierte eingerichtet.

Linktipp:

Informieren sie sich: Website Interreg IV
Landhaus-Monitor: Schlafmützen?
Interreg: Informationsveranstaltung in Mäder