EU: Schutzdauer des Urheberrechts soll 70 Jahre Jahre dauern


Das Europäische Parlament möchte die Schutzdauer für Aufzeichnungen von Darbietungen und für Tonträger von 50 auf 70 Jahre verlängern. Die EU-Kommission hatte eine Verlängerung auf 95 Jahre vorgeschlagen. Dem erteilten die Abgeordneten eine Absage. Ziel der Richtlinie ist es, die soziale Situation ausübender Künstler (insbesondere von Studiomusikern) zu verbessern, da diese die derzeit geltende 50jährige Schutzdauer immer häufiger überleben.

Deshalb entsteht für einige ausübende Künstler am Ende ihres Lebens eine Einkommenslücke. Zudem können sie sich häufig nicht auf ihre Rechte stützen, um eine mögliche zweifelhafte Verwertung ihrer Darbietungen während ihres Lebens zu verhindern oder einzuschränken.

Das Europäische Parlament spricht sich deshalb dafür aus, die Schutzdauer für Aufzeichnungen von Darbietungen und für Tonträger auf 70 Jahre zu verlängern.

Um sicherzustellen, dass ausübende Künstler, die ihre ausschließlichen Rechte an einen Tonträgerhersteller übertragen haben, tatsächlich von dieser Verlängerung profitieren, sollten verschiedene begleitende Maßnahmen ergriffen werden: Der Künstler hat Anspruch auf eine zusätzliche, jährlich zu zahlende Vergütung vonseiten des Tonträgerherstellers für jedes Jahr unmittelbar nach dem 50. Jahr nach der Veröffentlichung. Diese Vergütung beträgt 20 Prozent der Einnahmen, die die Plattenfirma im vorangegangenen Jahr aus der Vervielfältigung, dem Vertrieb und der Zugänglichmachung von Tonträgern erzielt hat. Das Recht des ausübenden Künstlers auf zusätzliche Vergütung sollte unverzichtbar sein, um die ausübenden Künstler in einer schwachen Verhandlungsposition zu schützen, so die Begründung.

Das EP wehrt sich auch gegen den Vorschlag der Kommission, kleineren Plattenfirmen - deren Gesamteinnahmen zwei Millionen Euro im Jahr nicht überschreiten - davon zu befreien, 20 Prozent ihrer Einnahmen in den Fonds einzuzahlen. Dies würde nur dazu führen, so Berichterstatter Brian CROWLEY (UEN, Irland), dass größere Plattenfirmen Lizenzverträge mit kleineren Firmen unterzeichnen würden, um der Zahlung der Vergütungen zu umgehen.


"Use it or lose it". Unterlässt es der Tonträgerhersteller fünfzig Jahre nach Veröffentlichung Kopien in ausreichender Menge zum Verkauf anzubieten oder öffentlich zugänglich zu machen, kann der ausübende Künstler den Vertrag, mit dem er seine Rechte an der Aufzeichnung seiner Darbietung einem Tonträgerhersteller übertragen oder abgetreten hat, kündigen.

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