Neuwagenkauf aus anderen EU-Ländern jetzt erheblich leichter!


Neuwagenkäufer können ihr Auto jetzt einfacher in anderen EU-Staaten kaufen und bei sich zu Hause zulassen. Der bislang damit verbundene Verwaltungsaufwand hatte viele Menschen in der Vergangenheit davon abgehalten, die Vorteile des EU-Binnenmarktes beim Autokauf voll zu nutzen.

Die Übereinstimmungsbescheinigung macht dies möglich. Sie gilt für alle neuen Fahrzeuge, für die ab dem 29. April 2009 eine EG-Typgenehmigung erteilt wurde. Wer in einem Mitgliedstaat ein neues Fahrzeug zulassen will, muss im Besitz dieser Übereinstimmungsbescheinigung sein.

Die Bescheinigung wird dem Käufer vom Kfz-Hersteller mitgeliefert. Darin wird bestätigt, dass das Fahrzeug alle in der EU geltenden technischen Voraussetzungen erfüllt und somit in jedem Mitgliedstaat frei in den Verkehr gebracht werden darf. Die Übereinstimmungsbescheinigung wurde bereits 1993 eingeführt. Sie wurde bisher allerdings nur in Ländern, in denen sie durch nationale Vorschriften vorgeschrieben war bzw. auf Antrag des Käufers ausgestellt, der sein Fahrzeug exportieren und die Zulassungsformalitäten vereinfachen wollte.

Übereinstimmungsbescheinigung. Ab Mai 2009 wird jeder Kfz-Hersteller, der eine EG-Typgenehmigung besitzt, verpflichtet sein, eine Übereinstimmungsbescheinigung auszustellen. Damit kann der Käufer das Fahrzeug in jedem Mitgliedstaat der EU zulassen. Dank dieser europäischen Bescheinigung kann also beispielsweise ein Deutscher ein in Frankreich gekauftes Neufahrzeug ohne Schwierigkeiten bei seiner deutschen Zulassungsstelle anmelden, umgekehrt wird beispielsweise ein französischer Staatsangehöriger einen in Deutschland gekauften Wohnwagen ohne Schwierigkeiten bei seiner französischen Zulassungsstelle anmelden können.

Umweltinformationen. In der Übereinstimmungsbescheinigung sind auch Informationen zu Umweltleistungsdaten enthalten, die in zunehmendem Maße für die Besteuerung von Bedeutung sind.

Mehr:
Community whole vehicle type-approval, deutsch, pdf., 68 S., 236 KB, 9.3.2009