EU bekämpft Zahlungsverzug der öffentlichen Hand


Leider ist bislang die Zahlungsmoral öffentlicher Stellen nicht immer vorbildlich. Angesichts der gegenwärtigen Krise haben sich inzwischen mehrere Mitgliedstaaten dieses Problems auf nationaler Ebene angenommen. In der EU kommt es bei Geschäften zwischen Unternehmen oder von Unternehmen mit öffentlichen Stellen noch immer zu Zahlungsverzug. Dies behindert Unternehmen in ihrer Entwicklung und ist sogar die Ursache für Insolvenzen an sich lebensfähiger Unternehmen, vor allem kleiner oder mittelgroßer Unternehmen (KMU). Die EU-Kommission schlägt deshalb entsprechend einer Zusage im Small Business Act (ihrer Initiative für die KMUs), einen neuen politischen Ansatz für die Bekämpfung von Zahlungsverzug und wesentliche Änderungen der entsprechenden Richtlinie aus dem Jahr 2000 vor.

Nach Ansicht der Kommission sollten öffentliche Stellen vorbildlich handeln und Rechnungen – grundsätzlich – binnen 30 Tagen begleichen. Ferner verpflichtet sich die Kommission, die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen so zu beschleunigen, dass alle Zahlungsziele eingehalten werden und die gesetzliche Frist in etlichen Fällen sogar unterschritten wird.

In den Änderungsvorschlägen wird deutlich, wie wichtig pünktliche Zahlungen für die Unternehmen, vor allem für KMU, sind:

* Grundsätzlich sollten öffentliche Stellen innerhalb von 30 Tagen zahlen. Tun sie es nicht, müssen sie Verzugszinsen, eine Entschädigung für Beitreibungskosten sowie vom ersten Tag des Verzugs an eine pauschale Entschädigung von 5 % des geschuldeten Betrags zahlen. In ordnungsgemäß begründeten Fällen sind längere Fristen zulässig.
* Bei Geschäften zwischen Unternehmen bleibt die Vertragsfreiheit gewahrt, Unternehmen haben aber das Recht, Verzugszinsen und die Erstattung der Beitreibungskosten zu fordern.
* Die Regeln über grob nachteilige Verträge werden verschärft.

Der Vorschlag zielt auf eine Verbesserung der gerade im Konjunkturabschwung so wichtigen Selbstfinanzierung europäischer Unternehmen ab. Ferner soll damit das Funktionieren des Binnenmarktes durch die Beseitigung entsprechender Hindernisse für grenzüberschreitende Geschäfte erleichtert werden. Dazu erhalten Gläubiger Handhaben, mit denen sie ihre Rechte in Fällen verspäteter Zahlungen uneingeschränkt und wirksam geltend machen können, und öffentliche Verwaltungen müssen mit Maßnahmen rechnen, die sie wirksam davon abhalten, zu spät zu zahlen.

Mehr:
Late payment in commercial transactions
Small Business Act für Europa