Lärmschutzrichtlinie für Veranstaltungen

Diese  Neufassung stellt die fachliche Grundlage für die Beurteilung von Immissionen seltener Ereignisse mit Veranstaltungscharakter dar und ist damit nicht nur auf die Anwendung im Veranstaltungsrecht beschränkt.

Die Richtlinie kann daher auch für die Beurteilung in anderen Rechtsmaterien wie Gewerbeordnung, Landespolizeigesetzen usw. verwendet werden.

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bei den Naturfreunden Vorarlbergs:
Lärmschutzrichtlinie für Veranstaltungen 
20.2.11/12.2.12/