Lärmschutzrichtlinie für Veranstaltungen

Der Geltungsbereich der Richtlinie wurde auf alle Veranstaltungsarten ausgedehnt.

Die Lärmschutzrichtlinie für Veranstaltungen ist eine Neufassung der im Jahr 2000 veröffentlichten Richtlinie für Freiluftveranstaltungen und stellt eine fachliche Grundlage dar, um die Lärmimmissionen von Veranstaltungen beurteilen zu können. Sie kann für Planung und Genehmigung von Veranstaltungen herangezogen werden und dient als Entscheidungshilfe, um Standorte aus schalltechnischer Sicht zu bewerten und die zulässige Anzahl von Veranstaltungen festzulegen.

Der Geltungsbereich der Richtlinie wurde auf alle Veranstaltungsarten ausgedehnt. Sie ist auch auf Lärmimmissionen anwendbar, die von Gebäuden ins Freie dringen. Die bisher enthaltenen Ansätze für die Ermittlung der Emissionen von Musikveranstaltungen wurden um Lärmemissionen für Motorsportereignisse ergänzt.

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Lärmschutzrichtlinie für Veranstaltungen
5.6.11/5.5.12/