Sie finden darin zahlreiche Tipps und Hinweise, die Sie bei Ihrer Arbeitnehmer/innenveranlagung unterstützen. Das Steuerbuch 2014 steht zum Download zur Verfügung und wird Anfang 2014 auch in den Finanzämtern aufliegen.
Die Arbeitnehmerveranlagung kann jede Arbeitnehmerin, jeder Arbeitnehmer beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt beantragen. So haben Sie die Möglichkeit für das abgelaufene Kalenderjahr Ihre Ausgaben sowie eine eventuelle Negativsteuer geltend zu machen. Sie haben fünf Jahre Zeit um die Arbeitnehmerveranlagung, auch elektronisch über FinanzOnline, durchzuführen.
Der ~ 150 Seiten starke Ratgeber enthält alle wichtigen Informationen zur Steuererklärung, zu steuerrechtlichen Neuerungen, sowie zahlreiche Tipps und Hinweise direkt von Experten des BMF. Durch die jährliche Überarbeitung des Steuerbuches werden Gesetzesänderungen und neue Beträge eingearbeitet. Für all jene, welche die ArbeitnehmerInnenveranlagung nicht über FinanzOnline,sondern nach wie vor in Papierform durchführen, ist es besonders wichtig, die Ausfüllhinweise für die neu gestalteten Formulare auf Seite 103 zu beachten. In Zukunft können nur Originalformulare akzeptiert werden, um die neue elektronische Lesbarkeit, die eine noch raschere Erfassung der Daten ermöglicht, nicht zu gefährden.
In FinanzOnline gibt es auch die Möglichkeit, eine „virtuelle Papiererklärung“ auszufüllen. Außerdem kann, wenn Sie Ihre Teilnehmercodes für FinanzOnline vergessen haben,die Zustellung der neuen Zugangskennungen per SMS direkt auf Ihr Handy erfolgen.
[TECHNOLOGIE ARBEIT WIRTSCHAFT]⇒
- Das Steuerbuch 2014 - deutsch (PDF)
- Das Steuerbuch für die letzten fünf Veranlagungsjahre
- [Google Search] Steuerbuch 2014 (für die Arbeitnehmer/innenveranlagung 2013)
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- 10.12.13 [Letzte Aktualisierung 10.12.13]
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