EU Kommission schützt Spareinlagen bis 100 000 EUR

Die Europäische Kommission hat Änderungsvorschläge für die EU-Einlagensicherung vorgelegt und lässt den Zusagen der EU-Finanzminister vom 7. Oktober damit konkrete Taten folgen. Die neuen Vorschriften sollen den Schutz der Einleger verbessern und ihr Vertrauen in das finanzielle Sicherheitsnetz erhalten.

Den neuen Regelungen zufolge soll die Mindestdeckungssumme für Spareinlagen innerhalb eines Jahres von 20 000 auf 100 00 EUR angehoben und in der Zwischenzeit zunächst auf 50 000 EUR aufgestockt werden. Den Mitgliedstaaten ist es freigestellt, eine höhere Deckungssumme festzulegen.

Außerdem wird die Entschädigungsfrist bei Bankenpleiten von derzeit drei Monaten auf drei Tage verkürzt. Der Vorschlag geht nun an das Europäische Parlament und den Rat.

Schließlich will die EU-Kommission einen Frühinterventionsmechanismus schaffen. Als Bausteine der Arbeiten der EU-Kommission hat das gemeinsame Forschungszentrum im Juni und August zwei Berichte veröffentlicht. Der erste beschäftigt sich mit der Effizienz der Einlagensicherungssysteme in Europa. Das zweite Papier beschreibt die europaweit unterschiedlichen Ansätze zur Festsetzung der Beitragshöhe der Mitglieder von Einlagensicherungssystemen.

Vorgeschlagen werden im Wesentlichen folgende Änderungen:
* Deckungssumme für Einlagen: Die Mitgliedstaaten müssen die Deckungssumme auf mindestens 50 000 EUR und innerhalb eines Jahres weiter auf mindestens 100 000 EUR erhöhen. Nach der bisherigen Einlagensicherungsrichtlinie sind Spareinlagen bis mindestens 20 000 EUR abgesichert, wobei die Mitgliedstaaten auch eine höhere Summe festlegen können. Schätzungen zufolge sind nach der derzeitigen Regelung nur rund 65 % aller Einlagen abgesichert. Mit den neuen Werten würden schätzungsweise 80 % (bei einer Deckungssumme von 50 000 EUR) bzw. 90 % (bei einer Deckungssumme von 100 000 EUR) aller Einlagen erfasst.

* Der Selbstbehalt (bei dem der Einleger einen Teil der Verluste selbst tragen muss) wird abgeschafft: Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass Einlagen bis zur vollen Deckungssumme erstattet werden. Nach der bisherigen Richtlinie konnten die Mitgliedstaaten auch beschließen, dass ihr Einlagensicherungssystem Spareinlagen nur zu 90 % schützt.

* Verkürzung der Auszahlungsfrist: Die Zeitspanne, innerhalb deren ein Einlagensicherungssystem die Einleger im Falle einer Bankenpleite entschädigen muss, wird auf drei Tage verkürzt. Gegenwärtig beträgt diese Frist drei Monate und kann sogar auf neun Monate verlängert werden.
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EU-Kommission: Materialien Einlagensicherungssysteme