Verbot von Lockvögeln an Europas Himmel


Fluggesellschaften dürfen ab sofort nicht mehr mit sogenannten „Lockvogelangeboten“ werben: Am 1. November ist eine entsprechende Verordnung in Kraft getreten, die europaweit gültig ist. Fluggesellschaften sind nun dazu verpflichtet, in ihren Angeboten den Endpreis inklusive aller Gebühren, Steuern und Zuschläge auszuweisen. Darüber hinaus verbietet die Verordnung eine Preisdiskriminierung aufgrund des Wohnsitzes oder der Staatsangehörigkeit des Fluggastes.

Auch ist es den Fluggesellschaften nicht mehr erlaubt, in Online-Buchungsformularen schon vorab Häkchen neben optionale Leistungen zu setzen. Der Fluggast soll gewünschte Leistungen selbst auswählen können.

Linktipp:

Europaweites Verbot von Lockvogelangeboten bei Flugbuchungen

Die am 1. November in Kraft getretenen Verordnung über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft ((EG) Nr. 1008/2008) als PDF (18 S., 31.10.2008, 130 KB).