EU-Markenschutz nun kostengünstiger und einfacher


Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten haben beschlossen, die Gebühren des EU-Markenamts (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, HABM) in Alicante, Spanien, weiter zu senken und das Registrierungsverfahren zu vereinfachen. Nach einer ersten Senkung der Gebühren im Jahr 2005 wird es so für die Unternehmen im EU-Binnenmarkt noch einmal wesentlich billiger und einfacher, Markenschutzrechte zu erhalten. Die Maßnahme erspart ab dem 1. Mai 2009 den betroffenen Unternehmen ca. 60 Mio. EUR pro Jahr. Die Kosten für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke verringern sich um 40 Prozent, über das Internet sogar um 44 Prozent.

Gebührensenkung und Verwaltungsvereinfachung. Diese bestehen im Wesentlichen darin, dass die Eintragungsgebühr für Gemeinschaftsmarken entfällt. Die Unternehmen brauchen somit nur noch eine Gebühr – die Anmeldegebühr – und keine Eintragungsgebühr mehr zu entrichten. Damit verkürzt sich auch die Bearbeitungszeit für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke erheblich. Statt wie bisher 1 750 EUR für die Anmeldung und Eintragung einer Gemeinschaftsmarke fällt in Zukunft nur noch eine Anmeldegebühr von 1.050 EUR an. Bei Internet-Anmeldungen sinkt der Betrag sogar noch stärker: Statt derzeit insgesamt 1.600 EUR wird künftig nur noch eine Anmeldegebühr von 900 EUR berechnet. Zudem wird die individuelle Gebühr für internationale Markenanmeldungen und -eintragungen, bei denen die Europäische Gemeinschaft gemäß dem Madrider Protokoll benannt werden soll, von 1.450 EUR auf 870 EUR und damit ebenfalls um 40 Prozent gesenkt.

EU-Amt finanziert sich selbst. Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) wurde 1994 vom Ministerrat geschaffen. Seit Aufnahme seiner Tätigkeiten im Jahr 1996 hat sich die Nachfrage nach Gemeinschaftsmarken kontinuierlich, zeitweise drastisch, erhöht. So hat das HABM bisher insgesamt über 500.000 Marken für Hunderttausende von Unternehmen weltweit registriert. Als EU-Einrichtung, die sich selbst finanzieren muss, bezieht das HABM alle Haushaltsmittel aus den Gebühren, die die Unternehmen für seine Dienste zahlen. Es erhält keinerlei Zuschüsse oder sonstigen Finanzierungshilfen aus EU-Steuermitteln und muss als Einrichtung ohne Erwerbszweck einen ausgeglichenen Haushalt aufweisen. In den letzten Jahren ist es dem Amt gelungen, ein ehrgeiziges Programm zur Produktivitäts- und Effizienzsteigerung erfolgreich umzusetzen und gleichzeitig durch hochwertige Dienstleistungen immer mehr Nutzer zu gewinnen. So konnte das HABM trotz der Gebührensenkung im Jahr 2005 zuletzt erhebliche Barreserven aufbauen.


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Marken einschliesslich Gemeinschaftsmarke
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)