Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) – korrekte Bezeichnung: Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung – ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, in dem geregelt wird, in welchem Umfang den Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht für die in ihrem Hoheitsgebiet erzielten Einkünfte zusteht. Ein DBA soll vermeiden, dass natürliche und juristische Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, in beiden Staaten – also doppelt – besteuert werden.
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- DIE ÖSTERREICHISCHEN DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN - Liste der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
- Schweizer Doppelbesteuerung
- Deutsche Doppelbesteuerungsabkommen
- Liechtenstein - Staatsverträge Doppelbesteuerung
- OECD-Musterabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung (Juli 2010)