Ausbildung von behinderten Menschen: Deutsche Musterempfehlungen setzen Standards

Wenn aufgrund von schweren Behinderungen bei Jugendlichen eine Berufsausbildung nicht nach der gültigen Ausbildungsordnung möglich ist, lassen sich diese Ausbildungsgänge so anpassen, dass sie den besonderen Bedingungen behinderter Auszubildender gerecht werden. 
Dies ist die Kernessenz der vom deutschen Bundesinstituts für Berufsbildung ausgearbeiteten Empfehlung, die man sich gerne auch für österreichische Verhältnisse anschauen darf.

Grundlage ihrer Arbeit war eine Empfehlung des Hauptausschusses des BIBB (Bundesinstituts für Berufsbildung) vom Dezember 2009, in der unter Bezug auf § 66 des deutschen Berufsbildungsgesetzes beziehungsweise § 42m der Handwerksordnung erstmals eine "Rahmenregelung für die Ausbildung behinderter Menschen" verabschiedet wurde.

Diese Rahmenregelung sieht für die Bundesrepublik Deutschland im Bereich Ausbildungsregelungen vor: einen personenbezogenen Förderplan, eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation des Ausbilders, Vorgaben für die betrieblichen Ausbildungsinhalte, die berufliche Handlungsfähigkeit als Ziel der Ausbildung, eine einheitliche, diskriminierungsfreie Berufsbezeichnung sowie die Anschlussfähigkeit in eine Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf.

Mit der Verabschiedung von Rahmenregelung und Musterregelungen ist ein großer Schritt gelungen, um für jene Menschen das gesellschaftliche Teilhabegebot umzusetzen, für die aufgrund Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem ,regulären', staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nicht infrage kommt. Mit ihrer Ausrichtung auf einen konkreten Bezugsberuf und damit auf Qualität, Anschlussfähigkeit und Durchlässigkeit entsprechen Rahmenregelung und Musterregelungen auch dem Ansatz der Inklusion und damit der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen."

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