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EU Ratgeber der österreichischen Bundesarbeitskammer

Mit dem EU Ratgeber der Wiener Arbeiterkammer soll ein Beitrag zum besseren Verständnis der europäischen Integration geleistet werden. Gleichzeitig wird aber auch aufgezeigt, was aus Sicht der Arbeitnehmervettreter falsch läuft und welche Änderungen in den einzelnen Politikbereichen notwendig sind.

Inhalt
1. Grenzüberschreitend Arbeiten und Leben
Mobilität für ArbeitnehmerInnen
Was gilt für Familienangehörige?
Sozialversicherungsrechtliche Ansprüche
Sonderbestimmungen für entsandte ArbeitnehmerInnen
Mobilität und zusätzliche Rechte der UnionsbürgerInnen
EURES – Europäisches Portal zur beruflichen Mobilität
2. Bildung und Ausbildung in Europa und Anerkennung von Qualifikationen
EU-Bildungsprogramme Comenius, Erasmus, Leonardo da Vinci und Grundtvig
Praktika bei den EU Institutionen
EURO-PASS Lebenslauf
Anerkennung ausländischer Hochschuldiplome für akademische Zwecke
EU-Diplomanerkennung zu beruflichen Zwecken
3. Binnenmarkt für KonsumentInnen mit „Grenzen“
Europäische Verbraucherverbände
Europäische Verbraucherzentren (ECC)
4. Wie kommt man zu Informationen aus Brüssel?
Recherche über das Internet
Informationsnetzwerk EuropeDirect, Vertretung der Europäischen Kommission in Wien, Informationsbüro des  Europäischen Parlaments in Wien und Europatelefon
5.Besuch der EU Institutionen vor Ort
6. Wo kann man eine Beschwerde einbringen?
Beschwerdeformular der Europäischen Kommission
Europäischer Bürgerbeauftragter
SOLVIT-Zentren (Binnenmarkt-Beschwerdestellen)
7. Brüssel Tipps 
8. Adressen/Ansprechstellen zu EU-Institutionen  und -Organisationen
Kontaktdaten zu Institutionen der Europäischen Union
Ansprechstellen in und aus Österreich
EuropeDirect-Informationsnetzwerk: Stellen in den österreichischen Bundesländern
Ausgewählte Interessenvertretungen und Agenturen auf EU-Ebene

Link ➨ 
Tipps für ArbeitnehmerInnen in der EU - EU-RATGEBER 
Website: Büro Brüssel der Österreichischen Bundesarbeitskammer
22.5.11/12.4.12/

EU: "Blue Card" - Umsetzung im Jahr 2011

Heuer wird die europäische „Blue Card“ eingeführt. Nach dem Vorbild der Greencard sollen hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten leichter eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis in der EU erhalten. Die Regierung muss die entsprechende Richtlinie bis zum 19. Juni 2011 in österreichisches Recht umgesetzt haben. Die Blue Card kann das nationale Zuwanderungsrecht zwar nicht wirklich aushebeln, eröffnet aber die Chance, die bestehenden restriktiven Regelungen zu lockern. Dazu zählt zum Beispiel die Senkung der Mindestverdienstgrenzen in Höhe von 66.000 Euro pro Jahr für den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis oder der Wegfall der Vorrangprüfung.

Beim internationalen Wettbewerb um die "klugen Köpfe" ist die EU wenig erfolgreich: Während 55% aller gut ausgebildeten Migrantinnen und Migranten in die USA einwandern, würden sich nur 5% von ihnen für die EU entscheiden. Dieses Missverhältnis gelte es zu beheben, meint die Europäische Kommission. Aus diesem Grund hatte sie 2007 einen Gesetzesvorschlag eingebracht, der hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen den Zugang zu den europäischen Arbeitsmärkten erleichtern sollte. Der Vorschlag wurde nach diversen Änderungen im Mai 2009 vom Rat verabschiedet.

Ende Oktober 2008 trafen die EU-Staaten nach monatelangen Debatten eine Grundsatzeinigung, dass ab frühestens 2011 Fachkräfte aus Drittstaaten mit einer Blue Card nach Europa kommen können sollen. Mit der Blue Card will die Europäische Union nach Vorbild der Green Card der USA hochqualifizierte Arbeitskräfte anwerben und so den (angeblichen) Fachkräftemangel lindern. Nationale Zuzugs-Regeln sollen jedoch weiterhin Vorrang behalten.

Voraussetzungen: Arbeitsvertrag und deutlich höheres Gehalt als das Durchschnittseinkommen

Die Blue Card ist nach der blauen Farbe der Europaflagge benannt. Sie soll Drittstaatlern mit Hochschulabschluss oder mindestens fünfjähriger Berufserfahrung den europäischen Arbeitsmarkt öffnen. Ein Facharbeiter aus der Ukraine, China oder Bangladesch muss dafür einen Arbeitsvertrag oder eine feste Arbeitszusage in einem EU-Staat nachweisen und ein Gehalt, das mindestens 1,5 mal so hoch ist wie das Durchschnittsgehalt des jeweiligen Landes.

Zweifel an Wirksamkeit der "Blue Card"

Fachkräfte erhalten mit der Blue Card automatisch ein zweijähriges Aufenthalts- und Arbeitsrecht in einem EU-Staat. Nach dieser Zeit sind eine Verlängerung und ein Umzug in einen anderen Mitgliedsstaat möglich. Auch der Familiennachzug wird erleichtert. Allerdings ermöglicht die Blue Card nicht automatisch die Arbeitssuche in der gesamten EU. Eine nationale Arbeitsmarktprüfung soll weiterhin notwendig sein.
Da die Europäische Kommission sich nicht mit dem Vorschlag durchsetzen konnte, eine europäische Zuwanderungsquote vorzusehen, und die Mitgliedstaaten weiter über die Aufnahme entscheiden können, gibt es Zweifel an der tatsächlichen Wirksamkeit der "Blue Card"-Regelung.

Öffnung 2011

Insbesondere die tschechische Regierung wehrte sich gegen eine rasche Öffnung des Arbeitsmarkts. Sie setzte durch, dass die EU frühestens im Mai 2011 die Grenzen entsprechend für hochqualifizierte Bürger aus Drittländern öffnen dürfte. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen sämtliche Beschränkungen für den Zuzug von ArbeitnehmerInnen aus den der EU im Mai 2004 beigetretenen zehn mittel- und osteuropäischen Staaten in die 15 "alten" Mitgliedsländer weggefallen sein.

Nach der Konsultation durch das Europäische Parlament im November 2008 und der offiziellen Annahme durch den Rat im Mai 2009 haben die EU-Migliedsstaaten nun zwei Jahre zur Umsetzung der Richtlinie Zeit. Einzige Ausnahme bilden Irland, Großbritannien und Dänemark, die von ihrem Opt Out zur Anwendung der Richtlinie Gebrauch gemacht haben.

Mehr:
Blaue Karte EU

EU-Kommission kritisiert Kontrollen an EU-Binnengrenzen

Die EU ist besorgt über Berichte von Reisenden über angeblich regelmäßige und systematische Kontrollen an EU-Binnengrenzen. Innenkommissarin Cecilia Malmström sagte: "Der Raum ohne Binnengrenzen, in dem sich die Menschen ungehindert bewegen können, ist eine der größten Errungenschaften der europäischen Zusammenarbeit und für die Bürger von erheblichem Nutzen.

Daher ist es bedauerlich, dass die betreffenden Vorschriften, wie der Bericht zeigt, nicht überall eingehalten werden."

Dank des Schengener Übereinkommens können die EU-Bürger die Binnengrenzen an jeder Stelle ohne Grenzübertrittskontrollen passieren. Personenkontrollen sind nur in ganz bestimmten Fällen erlaubt.

Mehr:
Bewertung des Schengener Grenzkodex: Kommission besorgt über Schwierigkeiten von Reisenden

EU-Agrarzahlungen Transparenzdatenbank

Endlich werden die Subventionen für die Landwirtschaft im Internet transparent gemacht. Vollständig sind die Angaben aber nicht. Die EU-Kommission hat für Österreich im Vorjahr das "Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum für den Zeitraum 2007 bis 2013" mit einem Gesamtvolumen an öffentlichen Ausgaben in der Höhe von 7.822.289.053 Euro genehmigt.

Im technischen Sinn sind dies Subventionen, welche die "traditionellen Agrarsubventionen" und Mittel für die ländliche Entwicklung umfassen. Sie übersteigen den Produktionswert des gesamten Sektors Land- und Forstwirtschaft des Jahres 2007 (rund sieben Mrd. Euro) um zirka zehn Prozent. Umgerechnet auf ein Einzeljahr entspricht dieses Subventionsvolumen 3,2-mal dem jährlichen "Faktoreinkommen Landwirtschaft" aller österreichischen Landwirte zusammengenommen. Oder anders ausgedrückt: alle zwei Jahre kommt für die Land- und Forstwirte Österreichs ein gesamtes landwirtschaftliches Jahreseinkommen aus dem Budget dazu.

MEHR + eSOURCE:
Agrarförderungen online

EU: Neue Frequenzen für neue und schnellere Funk-Breitbanddieste


Die 27 EU-Mitgliedstaaten haben heute modernisierten Vorschriften für die Nutzung von Frequenzen grünes Licht gegeben. Die Frequenzen sind mit der digitalisierung des Fernsehens nutzbar geworden.

Die ursprüngliche Regel reserviert einen Teil des 900-MHz-Bands für GSM-Netzzugangssysteme (Global System for Mobile) wie beispielsweise Mobiltelefone. Die neugefasste Richtlinie erlaubt nun die Nutzung des 900-MHz-Bands auch für die Bereitstellung schnellerer europaweiter Dienste wie mobiles Internet. Klassische GSM-Dienste werden weiter laufen. Mit der Reform werden Einsparungen der Branche von bis zu 1,6 Milliarden Euro erwartet.

Die neue Flexibilität wird einen stärkeren Wettbewerb auf dem europäischen Telekommunikations­markt fördern und zu einer schnelleren und größeren Verbreitung drahtloser Breitbanddienste beitragen, die als eine der Triebfedern des Wirtschaftsaufschwungs gelten. Die Kommission hatte die Überarbeitung der GSM-Richtlinie parallel zur Reform des für die Telekommunikation geltenden EU-Rechtsrahmens vorgeschlagen. Die neugefasste GSM-Richtlinie ist die erste von mehreren wichtigen Richtlinien im Telekommunikationssektor, über die verhandelt wurde.

Der Kommissionsvorschlag sah vor, die bislang nur der Mobiltelefonie zugewiesenen Funkfrequenzen auch für andere, hochmoderne Technologien zu öffnen, und zwar zunächst für Breitband-Mobilfunkdienste der 3. Generation (3G) und für UMTS (Universal Mobile Telecommunications System). Die neuen Vorschriften erleichtern auch die Anpassung von Frequenzzuweisungen im 900-MHz-Band, so dass demnächst selbst Hochgeschwindigkeits-Breitbandtechnologien der 4. Generation eingeführt werden können. Die geänderte Richtlinie soll voraussichtlich im Oktober in Kraft treten.

Mehr:
Reforming the current telecom rules

EU-Kommission entdeckt Mikrokredite


Die Europäische Kommission hat heute ein neues Mikrofinanzierungs­instrument vorgeschlagen, mit dem Kleinunternehmern und Arbeitlosen, die ihr eigenes kleines Unternehmen gründen wollen, Kleinstkredite zur Verfügung gestellt werden sollen. Das Instrument wird zunächst über Mittel in Höhe von 100 Mio. EUR verfügen, die im Rahmen einer gemeinsamen Initiative mit internationalen Finanzeinrichtungen, vor allem der EIB‑Gruppe (Europäische Investitionsbank), mehr als 500 Mio. EUR mobilisieren könnten.

Der aktuelle Konjunkturrückgang setzte ein, als die Finanzkrise zu ernsten Liquiditätsengpässen führte: Banken stellten die Kreditvergabe untereinander sowie an Menschen ein, die diese Kredite benötigten, um ihren Geschäftstätigkeiten nachzugehen oder Arbeitsplätze zu schaffen. Das neue Mikrofinanzierungsinstrument zielt darauf ab, den Zugang zu Krediten für Menschen zu vereinfachen, die angesichts des eingeschränkten Kreditangebots bei der Mittelbeschaffung für eine Unter­nehmensgründung möglicherweise auf Probleme stoßen.

Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verloren haben oder zu verlieren drohen und die ihr eigenes Unternehmen gründen möchten, haben somit einen besseren Zugang zu Geldmitteln und profitieren von zusätzlichen Hilfsmaßnahmen, wie Mentoring, Aus‑ und Weiterbildung, Coaching. Benachteiligte Menschen, wie junge Menschen, die ihr eigenes Kleinunternehmen gründen oder erweitern möchten, werden ebenfalls von Bürgschaften und Hilfe bei der Erarbeitung des Unternehmensplans profitieren können.

Mit einem ursprünglichen Etat von 100 Mio. EUR sollen 500 Mio. EUR an Krediten in Zusammenarbeit mit internationalen Finanzeinrichtungen, wie der EIB-Gruppe, mobilisiert werden. Damit könnten über einen Zeitraum von bis zu acht Jahren etwa 45 000 Kredite vergeben werden. Die Inanspruchnahme dieser Kredite wird zudem dadurch erleichtert, dass aus dem Europäischen Sozialfonds Zinsvergünstigungen gewährt werden können.

Bei Kleinstkrediten in der EU geht es um Beträge bis 25.000 EUR. Sie sind auf Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten (also 91 % aller europäischen Unternehmen) sowie auf Arbeitslose oder Nichterwerbstätige zugeschnitten, die den Sprung in die Selbständigkeit wagen wollen, aber keinen Zugang zu den klassischen Bankleistungen haben. Bei 99 % der Unternehmensgründungen in Europa handelt es sich um Kleinst- oder Kleinunternehmen; hinter einem Drittel dieser Gründungen stehen Arbeitslose.

Den Vorschlag der Kommission werden die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens im Ministerrat (Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit) und im Europäischen Parlament erörtern. Die Kommission geht davon aus, dass die neue „Mikrofinanzierungsfazilität Progress“ im Jahr 2010 zum Einsatz kommen wird.


Mehr:
€100 million EU micro-finance facility to help unemployed start small businesses

Telekommunikation: EU stellt Deutschland wegen Umgehung der EU-Transparenzregeln an den Pranger

Die EU-Kommission hat heute ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil die deutsche Regulierungsbehörde – die Bundesnetzagentur – vor der Festsetzung geänderter Mobilfunk-Zustellungsentgelte nicht die Kommission und die anderen nationalen Regulierungsbehörden konsultiert hat.

Nach EU-Telekommunikationsrecht sind die nationalen Regulierungsbehörden verpflichtet, der Kommission und den Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten die Entwürfe geplanter Maßnahmen, die sich auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten auswirken können, und deren Begründung mitzuteilen. Die nationalen Regulierungsbehörden und die Kommission können dann zu den vorgeschlagenen Maßnahmen Stellung nehmen.

Im Mai 2009 veröffentlichte die Kommission eine Empfehlung zur Regulierung der Anrufzustellungsentgelte in der EU, in der sie den Telekom-Regulierern der EU klare Leitlinien in Bezug auf die Festsetzung der Zustellungsentgelte anhand kostenorientierter Berechnungsmethoden vorgibt.

Anrufzustellungsentgelte sind Vorleistungsentgelte, die von den Netzbetreibern für die Weiterleitung der Anrufe von einem Netz in ein anderes Netz berechnet werden. Entgegen ihrer Verpflichtung aus dem EU-Telekommunikationsrecht traf die Bundesnetzagentur ihre Entscheidungen über Mobilfunk-Zustellungsentgelte am 31. März 2009 und somit bevor die Kommission oder andere nationale Regulierungsbehörden überhaupt Gelegenheit hatten, sich zur Höhe dieser Entgelte zu äußern.

Dieser Mangel an Transparenz ist ein bislang einmaliger Fall bei der Anwendung des EU-Telekommunikationsrechts in den 27 EU-Mitgliedstaaten. Ohne vorherige Konsultation der anderen Regulierer steigt die Gefahr, dass es zu einer unterschiedlichen Regulierung der Zustellungsentgelte in den Mitgliedstaaten und damit zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem EU-Binnenmarkt der Telekommunikation kommt. Schon heute unterscheiden sich diese Entgelte und die Methoden zu ihrer Festsetzung in der EU ganz erheblich, weshalb die Kommission auf eine bessere Koordinierung drängt.

Mehr:
Infringement procedures

EU-Kommission genehmigt 100 Mill. Finanzhilfe für Hypo Tirol


Die Hypo Tirol zählt zu den wichtigen österreichischen Banken, und nach der Bilanz ist die Aktiengesellschaft die größte Bank Westösterreichs.

Das Bundesland Tirol ist über die Landes-Hypothekenbank Tirol Anteilsverwaltung indirekt Alleineigentümer der Bank.Die Bank ist als Universalbank im Versicherungsgeschäft, im Private Banking und im Immobilien-Leasing tätig. Sie hat Standorte in Tirol und in Italien (hauptsächlich Südtirol) und hat sich in Zürich, München und Wien als spezialisierte Nischenbank positioniert. Im Jahr 2008 beschäftigte die Hypo Tirol im Durchschnitt 786 Mitarbeiter; ihre Bilanzsumme belief sich auf rund 13 Mrd. EUR, und die Gewinne vor Steuern lagen bei 16,6 Mio. EUR.

Die Hypo Tirol wird Partizipationskapital in Höhe von 100 Mio. EUR begeben, das von Privatinvestoren gezeichnet wird. Das Land Tirol wird für den von den Anlegern gezeichneten Kapitalbetrag eine Ausfallhaftung von zehn Jahren übernehmen, die im Insolvenzfall in Anspruch genommen werden kann.

Sollte die Bank Gewinne erzielen, wird für die Finanzinstrumente eine Dividende von jährlich 5 % ausgeschüttet. Um sicherzustellen, dass möglichst viel Kapital in der Bank verbleibt, hat die Hypo Tirol zugesagt, dass für die Ausschüttung etwaiger Dividenden keine Rücklagen freigesetzt werden. Außerdem hat sich die Bank verpflichtet, die Dividendenausschüttungen auf 22,5 % zu beschränken, um ihre Eigenkapitalquote aufrechtzuerhalten und einen Exit-Anreiz zu schaffen.

Die Hypo Tirol wird das Kapital bei Privatinvestoren aufnehmen, woraus sich schließen lässt, dass die Anleger davon ausgehen, dass die Bank in der Lage sein wird, den Kupon von 5 % zu zahlen. Für die Ausfallhaftung zahlt die Hypo Tirol an das Land Tirol eine progressive Vergütung, die in den ersten drei Jahren bei 3,9 % liegt und bis zum Jahr 10 auf 6,6 % steigen wird.

Mehr:

Beihilfenregister N 214/2009

EURO-Zone: Deflation im Anzug?


Die jährliche Inflationsrate der Eurozone für Mai 2009 wird auf 0,0% vorausgeschätzt. Dies geht aus einer veröffentlichten Vorausschätzung von Eurostat, dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften, hervor. Im April3 lag die Rate bei 0,6%.

Die Inflation der Eurozone (Belgien, Deutschland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien, die Slowakei und Finnland) wird anhand des Verbraucherpreisindex der Eurozone (VPI-EWU) gemessen. Zur Berechnung der Vorausschätzung des VPI-EWU verwendet Eurostat frühzeitig vorliegende Preisdaten für den Berichtsmonat aus den Mitgliedstaaten4, für die Daten vorliegen, sowie frühzeitig vorliegende Informationen über die Energiepreise.

Berechnung der Vorausschätzung. Bei dem VPI-EWU Schätzverfahren werden Informationen über die Vergangenheit und Teilinformationen über die aktuelle Preisentwicklung zu einem Gesamtindex für die Eurozone kombiniert. Eine detaillierte Untergliederung liegt nicht vor.

Gemessen wird die Preisveränderung im laufenden Monat gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat. Die VPI-EWU-Vorausschätzung verwendet üblicherweise frühe Preisdaten die ungefähr 95% der Gesamtkonsumausgaben der Eurozone abdecken.Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Prozedur zuverlässig ist (während der letzten zwei Jahre wurde die Inflationsrate 18 Mal exakt vorausgeschätzt und nur sechs Mal war der Unterschied gerade mal 0,1).

Mehr:
Inflationsrate der Eurozone auf 0,0% geschätzt

Neuwagenkauf aus anderen EU-Ländern jetzt erheblich leichter!


Neuwagenkäufer können ihr Auto jetzt einfacher in anderen EU-Staaten kaufen und bei sich zu Hause zulassen. Der bislang damit verbundene Verwaltungsaufwand hatte viele Menschen in der Vergangenheit davon abgehalten, die Vorteile des EU-Binnenmarktes beim Autokauf voll zu nutzen.

Die Übereinstimmungsbescheinigung macht dies möglich. Sie gilt für alle neuen Fahrzeuge, für die ab dem 29. April 2009 eine EG-Typgenehmigung erteilt wurde. Wer in einem Mitgliedstaat ein neues Fahrzeug zulassen will, muss im Besitz dieser Übereinstimmungsbescheinigung sein.

Die Bescheinigung wird dem Käufer vom Kfz-Hersteller mitgeliefert. Darin wird bestätigt, dass das Fahrzeug alle in der EU geltenden technischen Voraussetzungen erfüllt und somit in jedem Mitgliedstaat frei in den Verkehr gebracht werden darf. Die Übereinstimmungsbescheinigung wurde bereits 1993 eingeführt. Sie wurde bisher allerdings nur in Ländern, in denen sie durch nationale Vorschriften vorgeschrieben war bzw. auf Antrag des Käufers ausgestellt, der sein Fahrzeug exportieren und die Zulassungsformalitäten vereinfachen wollte.

Übereinstimmungsbescheinigung. Ab Mai 2009 wird jeder Kfz-Hersteller, der eine EG-Typgenehmigung besitzt, verpflichtet sein, eine Übereinstimmungsbescheinigung auszustellen. Damit kann der Käufer das Fahrzeug in jedem Mitgliedstaat der EU zulassen. Dank dieser europäischen Bescheinigung kann also beispielsweise ein Deutscher ein in Frankreich gekauftes Neufahrzeug ohne Schwierigkeiten bei seiner deutschen Zulassungsstelle anmelden, umgekehrt wird beispielsweise ein französischer Staatsangehöriger einen in Deutschland gekauften Wohnwagen ohne Schwierigkeiten bei seiner französischen Zulassungsstelle anmelden können.

Umweltinformationen. In der Übereinstimmungsbescheinigung sind auch Informationen zu Umweltleistungsdaten enthalten, die in zunehmendem Maße für die Besteuerung von Bedeutung sind.

Mehr:
Community whole vehicle type-approval, deutsch, pdf., 68 S., 236 KB, 9.3.2009

Designwettbewerb für Kennzeichnung der EU-Bioprodukte nun online!

<- Altes Logo Europäische Kommission ruft zur Teilnahme am Designwettbewerb für ein neues EU-Bio-Logo auf

Biologische Lebensmittel erhalten neues Design: Die Generaldirektion für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission lädt alle Design- und Kunststudenten der 27 EU-Mitgliedsstaaten zur Teilnahme am EU-weiten Wettbewerb zur Gestaltung eines neuen Bio-Logos ein. Dem(der) Gewinner(in) winkt ein Preis, der nicht mit Geld aufzuwiegen ist: Das Gewinnerlogo wird im Juli 2010 in der gesamten Europäischen Union als offizielles Logo für biologische Erzeugnisse eingeführt werden.

Alle verpackten biologischen Produkte, die aus einem der 27 EU-Mitgliedsstaaten stammen, müssen ab Juli 2010 die Kennzeichnungsstandards erfüllen und mit dem neuen Logo versehen sein. Außerdem kann das Logo freiwillig auf unverpackten biologischen Erzeugnissen aus der EU oder auf Produkten aus Drittländern angebracht werden. Die EU-Kommission hatte das ursprünglich vorgesehene EU-Bio-Logo aufgrund zu großer Ähnlichkeit mit dem Zeichen der Bio-Marke von Aldi/Hofer nach deren Protest zurückgezogen.

Alle EU-Bürger, die in Europa an einer Hochschule für Kunst oder Design eingeschrieben sind, sind dazu aufgerufen, sich an diesem einzigartigen, internationalen Designwettbewerb zu beteiligen. Es werden drei Gewinner(innen) ausgewählt, von denen der Erstplatzierte einen Bargeldpreis in Höhe von 6.000 Euro erhält. Die Nächstplatzierten erwartet ein Preisgeld von jeweils 3.500 Euro und 2.500 Euro. Beiträge können bis zum 25. Juni 2009 auf der speziell für diesen Wettbewerb eingerichteten Website www.ec.europa.eu/organic-logo hochgeladen werden.

Mehr:
Wettbewerbsseite "Design das neue EU-BioLogo
EU- Ökologische Landwirtschaft

EU: Schutzdauer des Urheberrechts soll 70 Jahre Jahre dauern


Das Europäische Parlament möchte die Schutzdauer für Aufzeichnungen von Darbietungen und für Tonträger von 50 auf 70 Jahre verlängern. Die EU-Kommission hatte eine Verlängerung auf 95 Jahre vorgeschlagen. Dem erteilten die Abgeordneten eine Absage. Ziel der Richtlinie ist es, die soziale Situation ausübender Künstler (insbesondere von Studiomusikern) zu verbessern, da diese die derzeit geltende 50jährige Schutzdauer immer häufiger überleben.

Deshalb entsteht für einige ausübende Künstler am Ende ihres Lebens eine Einkommenslücke. Zudem können sie sich häufig nicht auf ihre Rechte stützen, um eine mögliche zweifelhafte Verwertung ihrer Darbietungen während ihres Lebens zu verhindern oder einzuschränken.

Das Europäische Parlament spricht sich deshalb dafür aus, die Schutzdauer für Aufzeichnungen von Darbietungen und für Tonträger auf 70 Jahre zu verlängern.

Um sicherzustellen, dass ausübende Künstler, die ihre ausschließlichen Rechte an einen Tonträgerhersteller übertragen haben, tatsächlich von dieser Verlängerung profitieren, sollten verschiedene begleitende Maßnahmen ergriffen werden: Der Künstler hat Anspruch auf eine zusätzliche, jährlich zu zahlende Vergütung vonseiten des Tonträgerherstellers für jedes Jahr unmittelbar nach dem 50. Jahr nach der Veröffentlichung. Diese Vergütung beträgt 20 Prozent der Einnahmen, die die Plattenfirma im vorangegangenen Jahr aus der Vervielfältigung, dem Vertrieb und der Zugänglichmachung von Tonträgern erzielt hat. Das Recht des ausübenden Künstlers auf zusätzliche Vergütung sollte unverzichtbar sein, um die ausübenden Künstler in einer schwachen Verhandlungsposition zu schützen, so die Begründung.

Das EP wehrt sich auch gegen den Vorschlag der Kommission, kleineren Plattenfirmen - deren Gesamteinnahmen zwei Millionen Euro im Jahr nicht überschreiten - davon zu befreien, 20 Prozent ihrer Einnahmen in den Fonds einzuzahlen. Dies würde nur dazu führen, so Berichterstatter Brian CROWLEY (UEN, Irland), dass größere Plattenfirmen Lizenzverträge mit kleineren Firmen unterzeichnen würden, um der Zahlung der Vergütungen zu umgehen.


"Use it or lose it". Unterlässt es der Tonträgerhersteller fünfzig Jahre nach Veröffentlichung Kopien in ausreichender Menge zum Verkauf anzubieten oder öffentlich zugänglich zu machen, kann der ausübende Künstler den Vertrag, mit dem er seine Rechte an der Aufzeichnung seiner Darbietung einem Tonträgerhersteller übertragen oder abgetreten hat, kündigen.

Mehr:
EP will Schutzdauer des Urheberrechts auf 70 Jahre verlängern
Heilige Autorenrechte

VISA vor EU-Verfahren?


Rund 36 Prozent aller im EWR ausgegebenen Zahlungskarten sind Kredit- und Debitkarten von Visa, das im EWR über das größte Akzeptanznetz verfügt. Visa-Zahlungskarten werden im EWR von mehr als 5 Mio. Händlern akzeptiert. 2006 wurden im EWR insgesamt 27 Mrd. Transaktionen im Wert von 1.600 Mrd. EUR mit Zahlungskarten vorgenommen.

Die Europäische Kommission hat Visa am 3. April 2009 eine Mitteilung der Beschwerdepunkte übermittelt: Darin vertritt sie den Standpunkt, dass die direkt von Visa festgesetzten multilateralen Interbankenentgelte (MIF) für die Annahme von Privatkunden-Zahlungskarten den Wettbewerb zwischen Banken behindern, ohne dass sie den technischen und wirtschaftlichen Fortschritt fördern und damit den Verbrauchern zugutekommen. MIF sind für die Händler ein wesentlicher Teil der Gesamtkosten bei der Annahme von Visa-Zahlungskarten von Privatkunden. Durch die MIF wird faktisch ein Mindestpreis für die Händler vorgegeben. Nach vorläufiger Einschätzung der Kommission verstößt dieses Verhalten gegen die europäischen Kartellvorschriften (Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen).

Mit der Mitteilung der Beschwerdepunkte setzt die Kommission die Beteiligten in Kartellverfahren auf schriftlichem Wege förmlich davon in Kenntnis, welche Vorwürfe gegen sie erhoben werden. Empfänger einer solchen Mitteilung können schriftlich antworten und alle ihnen bekannten, für ihre Verteidigung relevanten Fakten darlegen. Sie können ferner eine mündliche Anhörung beantragen, um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Die Kommission kann daraufhin entscheiden, ob die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte dargelegte Verhaltensweise mit dem europäischen Kartellrecht vereinbar ist oder nicht. Die Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem Ergebnis des Verfahrens also nicht vor.

Nach einer von Amts wegen eingeleiteten Untersuchung und dem Auslaufen der 2002 erlassenen Freistellungsentscheidung für Visa Ende 2007 leitete die Kommission im März 2008 ein förmliches Verfahren gegen das Unternehmen ein. In der Mitteilung der Beschwerdepunkte wird die Rolle der MIF in reifen Zahlungskartensystemen wettbewerbsrechtlich beurteilt. Eine ähnliche Beurteilung hatte die Kommission bereits im Dezember 2007 in ihrer Negativentscheidung zu MasterCard vorgenommen.

Die Mitteilung der Beschwerdepunkte betrifft sämtliche multilateralen Interbankenentgelte, die Visa im EWR für Transaktionen mit Privatkunden-Zahlungskarten an einer Verkaufsstelle (einem sogenannten Point of Sale, kurz POS) direkt festsetzt. Diese MIF gelten derzeit für alle grenzüberschreitenden Transaktionen im EWR sowie für inländische Transaktionen in neun EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Schweden und Ungarn). In den anderen Mitgliedstaaten werden die MIF für inländische POS-Transaktionen mit Visa-Zahlungskarten auf nationaler Ebene durch Gruppen von Banken oder bilateral zwischen Banken festgesetzt. Diese Interbankenentgelte werden von den Händlerbanken für POS-Transaktionen mit Privatkunden-Zahlungskarten von Visa an die Banken der Karteninhaber gezahlt.

In der Mitteilung der Beschwerdepunkte kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die MIF von Visa den Wettbewerb zwischen den Händlerbanken beeinträchtigen, die Kosten der Händler für die Annahme von Zahlungskarten in die Höhe treiben und letztlich zu einer Kostensteigerung für die Verbraucher führen.

MIF sind nicht als solche rechtswidrig. In einem offenen Zahlungskartensystem wie dem System von Visa sind sie jedoch nur dann mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar, wenn sie zum technischen und wirtschaftlichen Fortschritt beitragen und den Verbrauchern zugutekommen.

Die Kommission geht in der Mitteilung der Beschwerdepunkte noch auf weitere Regeln und Praktiken von Visa ein, die den Spielraum der Händler beim Kostenmanagement einengen und dadurch den wettbewerbsbeschränkenden Charakter der MIF verstärken könnten. Dazu gehören die Verpflichtung zur Annahme aller Karten, das Verbot der Erhebung von Aufschlägen und die Zusammenfassung von Händlergebühren (sogenanntes Blending).

Mehr:
Kommission untersagt multilaterale EWR-Standard-Interbankenentgelte von MasterCard

EU als weltweites Vorbild: Endlich Handyfonieren im Flugzeug


Mehr und mehr Fluggäste können während des Fluges ihr Mobiltelefon nutzen, um SMS zu senden, im Internet zu surfen oder zu telefonieren. Ein Jahr nach Einführung gemeinsamer Regeln für die sichere Nutzung von Mobiltelefonen an Bord von Flugzeugen und der einfachen Genehmigung dieses grenzüberschreitenden Dienstes durch die Kommission sind nun 27 europäische Flugzeuge entsprechend ausgerüstet und ermöglichen die gefahrlose Mobilfunknutzung während des Fluges im europäischen Luftverkehrsraum. Ihre Zahl wird sich bis Ende 2009 voraussichtlich verdoppeln.

Das europäische Konzept dient als Modell für andere Regionen der Welt. Mehrere Fluggesellschaften außerhalb Europas (einschließlich Qantas, Emirates, Malaysian Airlines, Royal Jordanian, Wataniya, Virgin Australia) haben den Dienst getestet bzw. bieten ihn in rund 40 Flugzeugen bereits an. Weitere Fluggesellschaften wollen diesem Beispiel folgen. Der weltweit vorherrschende GMS-Standard (mit derzeit fast 3 Millionen Nutzern) macht das Geschäftsmodell attraktiv, da die Fluggäste ihr normales Mobiltelefon benutzen können.

Im April 2008 führte die Kommission Regeln zur Harmonisierung der Bedingungen für Mobiltelefondienste an Bord von Flugzeugen in der EU ein. Ein Jahr später konnten dank dieser Regeln zwei Anbieter von Mobilfunkdiensten an Bord von Flugzeugen, OnAir (Genf) und AeroMobile (London), ihre Tätigkeit in Europa aufnehmen. Sie arbeiten mit Fluggesellschaften zusammen, die ihren Fluggästen diese Dienste zur Verfügung stellen wollen. Derzeit bauen drei europäische Fluggesellschaften – Ryanair (Irland), TAP (Portugal) und bmi (Vereinigtes Königreich) – den Dienst in ihren Flotten auf: 27 Flugzeuge wurden bereits damit ausgestattet und ihre Zahl wird sich voraussichtlich bis Ende 2009 verdoppeln – ein vielversprechender Beginn. Andere Fluggesellschaften führen derzeit technische Versuche durch.

Unterdessen arbeiten die Fluggesellschaften daran, optimale Bedingungen für die Mobilfunknutzung zu schaffen, damit der neue Dienst von möglichst vielen Fluggästen angenommen wird, und analysieren seine Akzeptanz in den bereits damit ausgestatteten Flugzeugen. Bislang liegt der Preis zwischen etwa 1,60 Euro pro Minute für einen Anruf und etwa 0,43 Euro für eine SMS, je nachdem, welchen terrestrischen Mobilfunkbetreiber der Fluggast wählt.

Die Kommission hat im Jahr 2008 Maßnahmen getroffen, um den gefahrlosen und EU-weiten Betrieb von Mobilfunkdiensten an Bord von Flugzeugen zu ermöglichen und die Voraussetzungen zu schaffen, damit Unternehmen diese Dienste auch auf grenzüberschreitenden Flügen anbieten können. Dazu waren drei Schritte erforderlich:
* es musste sichergestellt werden, dass die Nutzung der Geräte an Bord – einschließlich der Mobiltelefone – keine Störung der Flugzeugausrüstung und der Bordsysteme hervorruft;
* es musste sichergestellt werden, dass die Mobilfunkausrüstung keine funktechnischen Störungen in terrestrischen Mobilfunknetzen hervorruft, sondern ausschließlich mit der bordseitigen Basisstation verbunden wird, die ihrerseits via Satellit mit einer Bodenstation kommuniziert;
* gemeinsame Vorschriften und Normen mussten festgelegt werden, damit bordseitige Basisstationen betrieben werden dürfen, während das Flugzeug den Luftraum über mehreren EU-Mitgliedstaaten durchquert.
Flugzeug-Roaming. Das "Flugzeug-Roaming", d.h. Handytelefonate und das Senden und Empfangen von Kurznachrichten an Bord von Flugzeugen, wird wie bei den terrestrischen Diensten als Auslandsroaming behandelt. Wie die ersten Beispiele zeigen, liegen die Tarife deutlich unter jenen für Festnetzgespräche über Satellit, die früher in Flugzeugen angeboten wurden. Mobilfunkdienste während des Fluges fallen nicht unter die Maßnahmen der Kommission in Bezug auf die Tarife für das Sprach- und Daten-Roaming, da diese als innovativer Dienst in einem im Aufbau befindlichen Markt gelten und daher vom Diensteanbieter festgesetzt werden. Die Kommission überwacht jedoch die Kundentarife und ihre Transparenz aufmerksam.

Mehr:
AeroMobile for Airlines

EU-Markenschutz nun kostengünstiger und einfacher


Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten haben beschlossen, die Gebühren des EU-Markenamts (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, HABM) in Alicante, Spanien, weiter zu senken und das Registrierungsverfahren zu vereinfachen. Nach einer ersten Senkung der Gebühren im Jahr 2005 wird es so für die Unternehmen im EU-Binnenmarkt noch einmal wesentlich billiger und einfacher, Markenschutzrechte zu erhalten. Die Maßnahme erspart ab dem 1. Mai 2009 den betroffenen Unternehmen ca. 60 Mio. EUR pro Jahr. Die Kosten für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke verringern sich um 40 Prozent, über das Internet sogar um 44 Prozent.

Gebührensenkung und Verwaltungsvereinfachung. Diese bestehen im Wesentlichen darin, dass die Eintragungsgebühr für Gemeinschaftsmarken entfällt. Die Unternehmen brauchen somit nur noch eine Gebühr – die Anmeldegebühr – und keine Eintragungsgebühr mehr zu entrichten. Damit verkürzt sich auch die Bearbeitungszeit für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke erheblich. Statt wie bisher 1 750 EUR für die Anmeldung und Eintragung einer Gemeinschaftsmarke fällt in Zukunft nur noch eine Anmeldegebühr von 1.050 EUR an. Bei Internet-Anmeldungen sinkt der Betrag sogar noch stärker: Statt derzeit insgesamt 1.600 EUR wird künftig nur noch eine Anmeldegebühr von 900 EUR berechnet. Zudem wird die individuelle Gebühr für internationale Markenanmeldungen und -eintragungen, bei denen die Europäische Gemeinschaft gemäß dem Madrider Protokoll benannt werden soll, von 1.450 EUR auf 870 EUR und damit ebenfalls um 40 Prozent gesenkt.

EU-Amt finanziert sich selbst. Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) wurde 1994 vom Ministerrat geschaffen. Seit Aufnahme seiner Tätigkeiten im Jahr 1996 hat sich die Nachfrage nach Gemeinschaftsmarken kontinuierlich, zeitweise drastisch, erhöht. So hat das HABM bisher insgesamt über 500.000 Marken für Hunderttausende von Unternehmen weltweit registriert. Als EU-Einrichtung, die sich selbst finanzieren muss, bezieht das HABM alle Haushaltsmittel aus den Gebühren, die die Unternehmen für seine Dienste zahlen. Es erhält keinerlei Zuschüsse oder sonstigen Finanzierungshilfen aus EU-Steuermitteln und muss als Einrichtung ohne Erwerbszweck einen ausgeglichenen Haushalt aufweisen. In den letzten Jahren ist es dem Amt gelungen, ein ehrgeiziges Programm zur Produktivitäts- und Effizienzsteigerung erfolgreich umzusetzen und gleichzeitig durch hochwertige Dienstleistungen immer mehr Nutzer zu gewinnen. So konnte das HABM trotz der Gebührensenkung im Jahr 2005 zuletzt erhebliche Barreserven aufbauen.


Mehr:
Marken einschliesslich Gemeinschaftsmarke
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)

EU-Kommission gibt Österreich grünes Licht für befristete Unternehmensbeihilfen von bis zu 500 000 EUR


Die Europäische Kommission hat auf der Grundlage der Beihilfevorschriften des EG-Vertrags eine Beihilferegelung genehmigt, mit der Österreich der derzeitigen Wirtschaftskrise begegnen will. 2009 und 2010 dürfen Beihilfen bis zu 500 000 EUR an Unternehmen vergeben werden, die aufgrund der derzeitigen Kreditklemme Finanzierungsprobleme haben. Die Beihilferegelung steht im Einklang mit dem sogenannten „vorübergehenden Beihilferahmen“ der Kommission, der den Mitgliedstaaten zusätzlichen Spielraum bietet, den Unternehmen in der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise die Kapitalbeschaffung zu erleichtern. Sie ist daher mit Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe b EG-Vertrag vereinbar, dem zufolge Beihilfen zulässig sind, die der Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats dienen.

Die Regelung entspricht den Bestimmungen des vorübergehenden Beihilferahmens über mit dem Gemeinsamen Markt vereinbare begrenzte Beihilfen. So sind die Beihilfen auf höchstens 500 000 EUR pro Unternehmen beschränkt und dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich am 1. Juli 2008 noch nicht in Schwierigkeiten befanden. Die Beihilfen werden in Form von direkten Zuschüssen, Zinszuschüssen, subventionierten öffentlichen Darlehen und staatlichen Garantien gewährt. Im Rahmen der Beihilferegelung können bis zum 31. Dezember 2010 mit dem Gemeinsamen Markt vereinbare Beihilfen in begrenzter Höhe gewährt werden.

Die Beihilferegelung ist Teil der mit insgesamt 300 Mio. EUR dotierten österreichischen Rahmenregelung für Beihilfenmaßnahmen zur Bekämpfung der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise, die der Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben Österreichs dient.


Mehr:

23.03.2009 State aid: Commission authorises Austrian temporary aid scheme to grant compatible aid of up to €500 000

Industrieproduktion im Jänner 09 in der Eurozone um 3,5% gefallen Rückgang um 2,9% in der EU27


Die europäische Wirtschaft knickt ein: Die saisonbereinigte Industrieproduktion ist im Januar 2009 gegenüber Dezember 2008 in der Eurozone2 (EZ16) um 3,5% und in der EU272 um 2,9% gefallen. Im Dezember3 nahm die Produktion in beiden Gebieten um 2,7% ab. Gegenüber dem Januar 2008 fiel die Industrieproduktion im Januar 2009 in der Eurozone um 17,3% und in der EU27 um 16,3% zurück.

Monatsvergleich. Gegenüber Dezember 2008 fiel die Produktion von Verbrauchsgütern im Januar 2009 in der Eurozone um 1,1% und in der EU27 um 0,3%. Die Produktion im Energiesektor nahm um 1,6% bzw. 0,4% ab. Bei Gebrauchsgütern war ein Produktionsrückgang in der Eurozone um 2,6% und in der EU27 um 1,8% zu verzeichnen. Die Produktion von Vorleistungsgütern sank um 3,6% bzw. 3,4%. Die Produktion von Investitionsgütern verringerte sich um 6,0% in der Eurozone und um 5,7% in der EU27.

Von den Mitgliedstaaten, für die Daten vorliegen, verzeichneten vierzehn eine sinkende Industrieproduktion; nur in Irland (+6,7%) und Ungarn (+2,5%) war ein Anstieg zu beobachten. Die höchsten Rückgänge gab es in Lettland (-11,2%), Portugal (-9,8%) und Deutschland (-7,5%).

Jahresvergleich. Gegenüber Januar 2008 fiel die Produktion im Energiesektor im Januar 2009 um 2,9% in der Eurozone und um 4,4% in der EU27. Bei Verbrauchsgütern war ein Produktionsrückgang um 4,9% bzw. 4,0% zu verzeichnen. Die Produktion von Gebrauchsgütern nahm um 18,0% in der Eurozone und um 18,3% in der EU27 ab. Die Produktion von Investitionsgütern sank um 21,4% bzw. 21,1%. Die Produktion von Vorleistungsgütern verringerte sich um 24,4% in der Eurozone und um 23,7% in der EU27.

Die Industrieproduktion fiel in allen Mitgliedstaaten, für die Daten vorliegen. Die stärksten Rückgänge gab es in Estland (-26,8%), Lettland (-23,9%), Schweden (-21,1%) und Ungarn (-21,0%), die niedrigsten Rückgänge verbuchten Irland (-0,8%), Litauen (-4,7%) und Dänemark (-9,6%).

Inflationsrate der Eurozone. Die jährliche Inflationsrate der Eurozone lag im Februar 20092 bei 1,2%, gegenüber 1,1% im Januar 2009. Ein Jahr zuvor hatte sie 3,3% betragen. Die monatliche Inflationsrate betrug im Februar 2009 0,4%. Die jährliche Inflationsrate der EU hingegen lag im Februar 2009 bei 1,7%, gegenüber 1,8% im Januar 2009. Ein Jahr zuvor hatte sie 3,5% betragen. Die monatliche Inflationsrate betrug auch hier im Februar 2009 0,4%. Diese Daten wurden von Eurostat, dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften, veröffentlicht.

Mehr:
Eurostat-Pressemitteilungen

EU-Kommission fordert 126,7 Mio. EUR Agrargelder zurück


Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, EU-Agrargelder in Höhe von insgesamt 126,7 Mio. EUR, die von den Mitgliedstaaten vorschriftswidrig verwendet wurden, wiedereinzuziehen. Die Gelder fließen aufgrund der Nichteinhaltung von EU-Vorschriften über die Agrarausgaben bzw. aufgrund von unzureichenden Kontrollverfahren in den Gemeinschaftshaushalt zurück. Die Mitgliedstaaten sind für die Auszahlung und Prüfung der Ausgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zuständig, während sich die Kommission vergewissern muss, dass die Mitgliedstaaten die Mittel vorschriftsmäßig verwendet haben.

Mit dieser neuesten Entscheidung ergehen Rückforderungen an Belgien, Zypern, Dänemark, Spanien, Frankreich, das Vereinigte Königreich, Griechenland, Italien und Slowenien.

* 100,6 Mio. EUR werden von Dänemark wegen Mängeln bei der Fernerkundung und bei der Kontrolle der Einhaltung der Flächenstilllegungsvorschriften (Flächenbeihilferegelung) zurückgefordert.
* 9,5 Mio. EUR müssen vom Vereinigten Königreich wegen unsachgemäßer Anwendung der Risikoanalyse und unsachgemäßer und unzureichender Prüfung der Unterlagen im Rahmen der Ausfuhrerstattungsregelung zurückgezahlt werden.
* 7,2 Mio. EUR werden Belgien wegen der unzureichenden Zahl von Laboruntersuchungen von Zucker im Rahmen der Ausfuhrerstattungsregelung angelastet.
* 2,4 Mio. EUR sind von Irland wegen Mängeln bei der Risikoanalyse und der unzureichenden Qualität und Anzahl von Warenkontrollen im Rahmen der Ausfuhrerstattungsregelung zurückzuzahlen.
* 2,3 Mio. EUR werden von Frankreich wegen Nichteinhaltung der Zahlungsfristen und Nichtanwendung von Sanktionen im Rahmen des Nahrungsmittelhilfeprogramms zurückgefordert.
* 1,7 Mio. EUR werden Belgien wegen nicht zuschussfähiger Ausgaben (umweltgerechte Verpackung und MwSt) im Rahmen der Regelung für Obst und Gemüse angelastet.
* 1,5 Mio. EUR müssen von Slowenien wegen Mängeln bei Schlüsselkontrollen im Rahmen der Flächenbeihilfezahlungen zurückgezahlt werden.
* 1,3 Mio. EUR werden Griechenland wegen unzureichender Kontrollen und unzuverlässiger Daten über die Zuckerausfuhren angelastet.

Mehr:
FactSheet: Umsichtige Verwaltung des Agrarhaushalts, pdf., 16 S., 580 KB, 7.12.2007
Entscheidungen der Kommission zum GAP-Konformitätsabschluss

EU-Strategiepapier: Verdopplung der Mittel für IKT-Forschung und -Innovationen


Der Anteil Europas am weltweiten IKT-Markt, dessen Volumen jährlich um 4 % wächst, beträgt heute 34 %. Die Wertschöpfung des IKT-Sektors der EU beläuft sich jedoch nur auf 23 % der Gesamtwertschöpfung, da sowohl der europäische Markt als auch die europäischen Forschungsbemühungen zersplittert sind. Europa bleibt folglich in der IKT-Forschung und bei der Produktion und Entwicklung innovativer IKT-gestützter Produkte und Dienste hinter seinen weltweiten Konkurrenten zurück. In dem vorgelegten Strategiepapier fordert die Kommission die Mitgliedstaaten und Unternehmen daher auf, ihre Ressourcen zu bündeln und im Bereich der IKT-Forschung und -Innovationen verstärkt zusammenzuarbeiten.

Die IKT-Branche beschäftigt 12 Millionen Arbeitnehmer in Europa und erwirtschaftet 6 % des BIP der EU. Sie ist Antriebskraft für Innovationen und entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit aller Wirtschaftsbereiche. Zwischen Produktion und Konsum klafft in diesem wissensintensiven Bereich in Europa jedoch eine erhebliche Lücke. Die in der EU getätigten Investitionen zur Stärkung der Kapazitäten für die Erforschung, Entwicklung und Vermarktung innovativer IKT sind aber nicht nur geringer als die ihrer Wettbewerber, sondern auch unzureichend abgestimmt. Die öffentlichen und privaten Investitionen in die IKT-Forschung sind in Europa nicht einmal halb so hoch wie in den USA, wo auch fünf Mal mehr Risikokapital bereitgestellt wird wie in Europa.

Nachdem heute von der Europäischen Kommission vorgelegten neuen Strategiepapier soll Europa im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) weltweit führend werden. Das Papier sieht darüber hinaus Projekte zur Vorführung innovativer IKT vor, mit denen in Bereichen wie dem Gesundheitswesen und der Energieeffizienz moderne Dienstleistungsinfrastrukturen geschaffen werden sollen.

In ihrer heute vorgelegten neuen IKT-Forschungs- und Innovationsstrategie fordert die Kommission daher dazu auf, Mittel für drei zusammenhängende Maßnahmenstränge zu mobilisieren:
* Verdopplung der Investitionen in IKT-Forschung und -Innovationen in den nächsten zehn Jahren: Dazu wird die Kommission die im Rahmen des IKT-Bereichs ihres Forschungsprogramms jährlich verfügbaren Finanzmittel von 1,1 Mrd. EUR im Jahr 2010 auf 1,7 Mrd. EUR im Jahr 2013 aufstocken. Die Mitgliedstaaten sollten ihre Aufwendungen in gleicher Weise erhöhen und dazu ebenfalls Mittel neu zuweisen und neue Finanzquellen erschließen, etwa durch vorkommerzielle Auftragsvergabe für IKT-Forschung und den Einsatz von Kohäsionsmitteln.
* Aufbau neuer IKT-Hightech-Zentren von Weltklasseformat: Damit das bestehende Qualifikationsdefizit beseitigt werden kann, müssen IKT-Forscherkarrieren in Europa attraktiver werden. Die Mitgliedstaaten sollten sich über Strategien austauschen und ihre Ressourcen besser koordinieren, damit Forschung und Innovationen auf Spitzenniveau, in erstklassigen Einrichtungen sowie auf Gebieten mit einem erheblichen sozioökonomischen und innovationsfördernden Potenzial stattfinden können, darunter etwa eingebettete elektronische Systeme und die Entwicklung von Software für sichere und saubere Autos.
* Schaffung günstiger Bedingungen für Marktentwicklungen und neue öffentlich-private Partnerschaften für IKT-gestützte, wettbewerbs- und innovationsfreundliche Lösungen: IKT-Forschung und -Entwicklung sollten auch in andere EU-Politikbereiche wie etwa die Gesundheits-, Energie- und Verkehrspolitik einbezogen werden, und die Nutzer und Produzenten sollten ihre Zusammenarbeit verstärken. In mehreren europaweiten Projekten werden daher innovative IKT-Lösungen zur Modernisierung der öffentlichen Dienste vorgestellt, darunter der Einsatz der IKT bei der Behandlung chronischer Krankheiten und eine europaweite Infrastruktur für die elektronische Identifizierung.

Mehr:
EU-Strategiepapier, pdf., 12 S., 158 KB, 13.3.2009
Begleitendes Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen, pdf, 52 S., 420 KB, 13.3.2009
Mehr Cyberellas in der europäischen Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

Euro-GmbH mit nur einem Euro: Statut der Europäischen Privatgesellschaft

Das Europäische Parlament hat eben in seiner Sitzung vom 10. März 2009 Stellung zum Vorschlag der EU-Kommission "über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft (SPE)" genommen. Mit der Initiative wird eine neue europäische Rechtsform geschaffen, die die Wettbewerbsfähigkeit der KMU durch Erleichterung ihrer Niederlassung und Tätigkeit im Binnenmarkt erhöhen soll. Die Gründung von Unternehmen soll erleichtert werden.

Nach der Europa-AG kommt nun endlich auch die Europa-GmbH. Künftig wird es für die mittelständische Wirtschaft in Europa eine eigene Gesellschaftsform geben, die es bis jetzt nur für die Großunternehmen gibt, nämlich in Gestalt der Europäischen Aktiengesellschaft. Die EU-Kommission mache mit dem Vorschlag deutlich, dass ihr an der Schaffung einer einheitlichen Unternehmensform gelegen ist, die für kleine und mittelständische Unternehmen attraktiv ist. Zu diesem Zwecke schlägt die Kommission u. a. vor, die Gründungsvoraussetzungen für Unternehmer so einfach wie möglich zu halten und auch das weitere "Leben" der SPE nicht mit unnötiger Bürokratie zu belasten.

Der Vorschlag für ein Statut der SPE (Societas Privata Europaea) ist auf die spezifischen Bedürfnisse von international aufgestellten KMU zugeschnitten. Er gestattet den Unternehmern, in allen Mitgliedstaaten gemäß den gleichen einfachen und flexiblen Gesellschaftsrechtsvorschriften eine SPE zu gründen.

Bislang müssen Unternehmen in jedem EU-Mitgliedstaat, in dem sie tätig werden wollen, Tochterunternehmen mit jeweils unterschiedlicher Rechtsform gründen. Das ist eine kostspielige Sache. Die neue Europa-GmbH erspart Zeit und Geld für Rechtsberatung, Management und Verwaltung. Die Gründung von Unternehmen soll nun mittels der SPE erleichtert werden. Man verzichtet auf ein Stammkapital bei Gründung der SPE. Die SPE kann mit einem Euro gegründet werden. Das Parlament hat allerdings beschlossen, dass dies nur gilt, sofern "das Leitungsorgan eine Solvenzbescheinigung unterzeichnet. Falls die Satzung keine diesbezügliche Bestimmung enthält, muss das Kapital der SPE mindestens 8.000 Euro betragen".

Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer. Bis zuletzt weurden von Arbeitnehmerinteressenvertretungen sorgen geäuißert, dass diese neue gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten nur zur Umgehung der Arbeitnehmerrechte nützlich sein könnten. Nun ist dies auch klargestellt worden: Für die Arbeitnehmermitbestimmung gilt das Recht des Mitgliedstaats, in dem die SPE ihren Sitz hat ("Herkunftsmitgliedstaat"). Sehen die Rechtsvorschriften des Herkunftsmitgliedstaats Mitbestimmungsrechte vor, hat die gesamte Belegschaft der SPE das Recht, einen Teil der Mitglieder des Verwaltungs- oder des Aufsichtsorgans der SPE zu wählen oder zu bestellen oder deren Bestellung zu empfehlen oder abzulehnen. Eine SPE darf nicht zur Umgehung der Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer missbraucht werden.

Mehr:
Europäische Privatgesellschaft - Societas Privata Europaea (SPE)

Die Europäische Privatgesellschaft: Anschlag auf die Mitbestimmung?