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Lärmschutzrichtlinie für Veranstaltungen

Der Geltungsbereich der Richtlinie wurde auf alle Veranstaltungsarten ausgedehnt.

Die Lärmschutzrichtlinie für Veranstaltungen ist eine Neufassung der im Jahr 2000 veröffentlichten Richtlinie für Freiluftveranstaltungen und stellt eine fachliche Grundlage dar, um die Lärmimmissionen von Veranstaltungen beurteilen zu können. Sie kann für Planung und Genehmigung von Veranstaltungen herangezogen werden und dient als Entscheidungshilfe, um Standorte aus schalltechnischer Sicht zu bewerten und die zulässige Anzahl von Veranstaltungen festzulegen.

Der Geltungsbereich der Richtlinie wurde auf alle Veranstaltungsarten ausgedehnt. Sie ist auch auf Lärmimmissionen anwendbar, die von Gebäuden ins Freie dringen. Die bisher enthaltenen Ansätze für die Ermittlung der Emissionen von Musikveranstaltungen wurden um Lärmemissionen für Motorsportereignisse ergänzt.

Link ➨  
Lärmschutzrichtlinie für Veranstaltungen
5.6.11/5.5.12/

Lärmschutzrichtlinie für Veranstaltungen

Diese  Neufassung stellt die fachliche Grundlage für die Beurteilung von Immissionen seltener Ereignisse mit Veranstaltungscharakter dar und ist damit nicht nur auf die Anwendung im Veranstaltungsrecht beschränkt.

Die Richtlinie kann daher auch für die Beurteilung in anderen Rechtsmaterien wie Gewerbeordnung, Landespolizeigesetzen usw. verwendet werden.

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bei den Naturfreunden Vorarlbergs:
Lärmschutzrichtlinie für Veranstaltungen 
20.2.11/12.2.12/