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Katastrophenstimmung in der Lehrausbildung Vorarlbergs: Notbremse

Trotz einer immens teuren Lehrlingsförderung für die Betriebe schaffte es der Lehrlingsbeauftragte der Bundesregierung, der Vorarlberger KommR Egon Blum nicht, die Situation auf dem Lehrstellenmarkt zu verbessern. In einem 53 Seiten starken Propagandapapier wird zwar dargetan, dass - obwohl 4,7 Millionen Euro für den "Blum-Bonus" verschleudert wurden - de facto aber im Juli 2008 trotzdem ein Lehrstellenmanko von 103 Stellen allein in Vorarlberg vorlag. Die Situtation dürfte sich ohendies noch verschärfen.

Die Logik der Leere der Lehre. Der Propaganda-Bericht ist nicht das Papier wert, auf dem er gedruckt ist. Denn die Vorarlberger Realität ist, dass nicht Lehrlingsausbildung sondern Hilfsarbeiterrekrutierung gefördert werden. Seit über einem Jahrzehnt liegen die Ergebnisse der Lehrabschlussprüfungen in Vorarlberg am Bundesländerende. Dies trotz des Umstandes, dass in Vorarlberg das weitaus qualifizierteste "Rohmaterial" für die Lehrausbildung vorhanden ist, denn die guten Schüler werden in Vorarlberg durch die Schulverwaltung nach wie vor an einer qualifzierten Ausbildung vorbeigeschleust. In keinem anderen Bundesland müssen sich soviele begabte Jugendliche lediglich mit einer Lehrausbildung zufrieden geben. Und trotzdem: In Summe schliesst alle fünf Jahre ein gesamter Lehrlingsjahrgang die Lehrausbildung nicht als Geselle sondern als Hilfsarbeiter ab. Dies obwohl sie in der Lehrausbildung lediglich mit Lehrlingslöhnen abgespeist wurden und ein für die Steuerzahler sündteuerer Blum-Bonus diese Hilfsarbeiterbeschäftigung statt Ausbildung noch subventioniert wurden.

Subvention für Niedriglöhne und Hilfsarbeiterrekrutierung. Fakt ist, dass der Blum-Bonus in Vorarlberg Arbeitslosigkeit schafft und die Niedriglöhne durch subventionierte (Lehr-)Hilfsarbeiter subventioniert und noch weiter nach unten drückt. Trotz des Propagandapapiers musste man die Notbremse ziehen: Seit 1. Juli 2008 ist der "Blum-Bonus-2" gültig. Nun werden nur mehr jene Unternehmen gefördert, die jetzt Lehrlinge ausbilden und das zuvor nicht getan haben. Während die Prämie früher bis zu 8.400 Euro jährlich pro Lehrling betrug, sind es nun nur mehr maximal 3.000 Euro. Die Arbeitslosenstatistik zeigt deutlich die höchste Arbeitslosenrate zwischen 20 und 25 Jahren. Die billigen Lehrling ohne Abschluss, Fachjargon "Unqualifizierte" werden nun wieder durch neue, billigere und subventionierte "Auszubildende" ersetzt.

Lehrausbildung wenig innovativ. Eine eben erst erschienene Studie der Bertelsamnnstiftung, welche die Berufsausbildung in Deutschland, der Schweiz und Österreich vergleicht , sagt: "Die Anstrengungen der Berufsbildungspolitik und -verwaltung sowie der Sozialpartner und das nachlassende Interesse der Wirtschaft und der Schulabgänger an der dualen Berufsausbildung in den letzten Jahrzehnten sind sicher auch Ausdruck einer Innovationsschwäche des Systems, die von den Berufsbildungsexperten hervorgehoben wird. Da Berufsschullehrer in Österreich nicht in universitären Studiengängen ausgebildet werden, fehlt weitgehend die Basis für eine Forschungsinfrastruktur für die Berufsbildungsforschung. Die bestehenden Forschungseinrichtungen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen stützen zwar den nationalen Berufsbildungsdialog, für eine innovative Berufsbildungspolitik wäre jedoch eine deutliche Ausweitung der Berufsbildungsforschung erforderlich.

Mehr:

Der verheimlichte Skandal: Jeder 5.Lehrling fällt durch!
Lehrlingsförderung: Kritik am "Blum-Bonus-2"
KommR Egon Blum: L e h r l i n g s z a h l e n und L e h r s t e l l e n m a r k t
Bertelsmann-Stiftung: Steuerung der beruflichen Bildung im internationalen Vergleich

Interreg IV - Alpenrhein - Bodensee - Hochrhein. Förderung beantragen!

Im September 2007 erteilte die Europäische Kommission die Genehmigung für das Interreg IV-Programm "Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein". Das Programm zielt auf eine nachhaltige wirtschaftliche Weiterentwicklung der Region und den Aus- und Aufbau von Netzwerken in den verschiedensten Bereichen ab. Damit erhält die Zusammenarbeit rund um den Bodensee einen neuen Schub. Ein wichtiger Schritt zum gemeinsamen Europa.
1. Oktober! Die nächste Sitzung des Lenkungsausschusses findet im Fürstentum Liechtenstein am 13./14.11.2008 statt. In dieser Sitzung können Projektanträge beraten werden, die bis zum 01.10.2008 beim Gemeinsamen Technischen Sekretariat eingegangen sind. Projektskizzen können Berücksichtigung finden, sofern diese bis zum 15.10.2008 eingegangen sind. In dieser Sitzung können Projektanträge beraten werden, die bis zum 01.10.2008 beim Gemeinsamen Technischen Sekretariat eingegangen sind. Projektskizzen können Berücksichtigung finden, sofern diese bis zum 15.10.2008 eingegangen sind.
Mit den Fördermitteln gilt es, den gemeinsamen Wirtschaftsraum weiter zu entwickeln und Erwerbsmöglichkeiten zu sichern. Zugleich soll eine leistungsfähige Infrastruktur im Gesamtraum ausgebaut und weiterentwickelt werden. Weitere Ziele sind die Erhaltung des attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraumes sowie eine verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit unter anderem im sozialen und kulturellen Bereich.

Interreg IV - Alpenrhein - Bodensee - Hochrhein

Im Rahmen des Ziels der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit 2007 - 2013 stellt die Europäische Kommission dem Interreg IV-Programm "Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein" bis 2013 rund 23,8 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung.

Thematisch konzentriert sich die Förderung auf zwei Schwerpunkte mit jeweils eigenen Aktionsfeldern.

Der erste Schwerpunkt "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Innovation" sieht Projekte vor in den Aktionsfeldern

* Förderung von Innovation und Wissenstransfer (Aktionsfeld 1.1),
* Förderung von Netzwerken und Kooperationen (Aktionsfeld 1.2),
* Förderung des Humankapitals und der Mobilität (Aktionsfeld 1.3).

Der zweite Schwerpunkt "Standortqualität und Ressourcenschutz" untergliedert sich in die Aktionsfelder

* Förderung der Standortattraktivität (Aktionsfeld 2.1),
* Erhalt und Verbesserung der Infrastruktur (Aktionsfeld 2.2),
* Erhalt der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes sowie Schutz vor Naturgefahren (Aktionsfeld 2.3).

Grenzübergreifende Projekte, an denen ein Partner aus dem Gebiet der Europäischen Union mit eigenen finanziellen Mitteln beteiligt ist, können bis zu 60 Prozent aus dem EFRE kofinanziert werden.

Um eine Projektförderung können sich sowohl private natürliche oder juristische Personen als auch öffentliche Träger sowie sonstige Einrichtungen bewerben.

Die Projektpartner haben sich aus ihren Reihen auf einen Projektkoordinator zu einigen, der das Projekt nach innen und außen vertritt. Seine Aufgabe wird es sein, Berichte und Rechnungen seiner Partner zu sammeln und die Einhaltung des Fördervertrages nach innen und außen zu vertreten.

Die Programmabwicklung erfolgt durch ein Gemeinsames Sekretariat der Programmpartner, das beim Regierungspräsidium in Tübingen eingerichtet wurde. Zugleich wurden in der Schweiz (Kanton St. Gallen), Vorarlberg (Amt der Vorarlberger Landesregierung), in Bayern (Regierung von Schwaben) sowie im Fürstentum Liechtenstein (Regierungskanzlei) nationale Netzwerkstellen als erste Anlaufmöglichkeiten für Projektinteressierte eingerichtet.

Linktipp:

Informieren sie sich: Website Interreg IV
Landhaus-Monitor: Schlafmützen?
Interreg: Informationsveranstaltung in Mäder